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Handyfoto: kein Nachweise für negative Schnelltests

Personen benötigen eine ärztliche Bescheinigung zur frühzeitigen Beendigung von Quarantäne

Das städtische Gesundheitsamt erreichen immer mehr private Handyfotos und ähnliche "Nachweise" zu negativen Corona-Schnelltests, um frühzeitig die von der Behörde angeordnete Quarantäne beenden zu können. Denn Kontaktpersonen dürfen durch einen negativen Schnelltest am 10. Tag die häusliche Isolation wieder verlassen, lautet die Rechtslage.

Handyfotos sind als Bescheinigung des negativen Schnelltests aber nicht gültig, betont die Stadtverwaltung. Denn es sei damit nicht nachgewiesen, dass der gezeigte Test der jeweiligen Person zweifelsfrei zuzuordnen ist. Für einen offiziellen Nachweis beim Gesundheitsamt sei in jedem Fall eine entsprechende ärztliche Bescheinigung notwendig.

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