Allgemeine Gefahrenabwehr
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit
In welchen Fällen schreitet die Stadt Bottrop als Ordnungsbehörde im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr ein?
Bei Gefährdungen der Allgemeinheit bzw. der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch
- gesundheitsgefährdende Zustände in Wohnungen,
- bestimmte Zustände auf Grundstücken,
- das Verhalten von Personen.
Unter "Formulare und Links" finden Sie ein Online-Formular, mit dem Sie sich direkt an das Bürgerbüro wernden können.
Zuständige Organisationseinheiten
Mitarbeiter/innen
| Name | Zuständigkeit | Telefon | |
|---|---|---|---|
| Pietz, Stefan | 02041 / 70 3331 |
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