Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen - Geschäftsführung

- Aufstellen der Tagesordnung<br>- Durchführung der Sitzungen<br>
- Erstellung der Niederschriften<br>
- Bearbeitung von Anregungen der Bezirksvertreter<br>
- Bearbeitung von Anregungen der Einwohner des   Stadtbezirks

Nach § 35 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die kreisfreien Städte verpflichtet, das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen. Zur Wahrnehmung bezirksbezogener Aufgaben sind in diesen Bezirken Bezirksvertretungen zu bilden und Bezirksverwaltungsstellen einzurichten. Die Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen besteht aus 17 Mitgliedern (Formulare & Links).
Sie wird von der Bezirksverwaltungstelle Kirchhellen betreut. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dabei u.a. für einen reibungslosen Ablauf der Sitzungen der Bezirksvertretung, sie kontrollieren die Umsetzungen der Beschlüsse des Bezirksparlaments und verwalten dessen Finanzmittel. Sie sind oft erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Eingaben und Beschwerden an die Bezirksvertretung wenden möchten.