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Immobilienrichtwerte

Der Gutachterausschuss leitet Immobilienrichtwerte für gebrauchte Eigentumswohnungen, Einfamilien-Doppelhaushälten/Reihenendhäuser und Reihenmittelhäuser ab. Die Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, die genormte Objekte beschreiben. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche (Euro/m² Wohnfläche) und gelten einschließlich Bodenwertanteil ohne Nebengebäude. Abweichungen in den wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Alter, Zustand und Lagequalität, werden durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt.

Ein Immobilien-Preis-Kalkulator für gebrauchte Eigentumswohnungen und Einfamilien-Doppelhaushälten/Reihenendhäuser befindet sich unter www.BORIS.NRW.de. Darüber hinaus kann ein Immobilien-Preis-Kalkulator für gebrauchte Eigentumswohnungen, Einfamilien-Doppelhaushälften/Reihenendhäuser und Einfamilien-Reihenmittelhäuser als Excel-Datei über diese Internetseite heruntergeladen werden. Bei diesen Immobilien-Preis-Kalkulatoren besteht jeweils die Möglichkeit, mittels Eingabe von wertbestimmenden Merkmalen einen Immobilienpreis zu schätzen. Dieser Immobilienpreis ist kein Verkehrswert im Sinne des § 194 Baugesetzbuch. Die Ermittlung eines Verkehrswerts kann nur durch ein Gutachten eines Sachverständigen oder durch den zuständigen Gutachterausschuss erfolgen.