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© RDN / Blossey

Bottrop erhält Fördermittel für die Entwicklung der Bergbauflächen

Förderbekanntmachung des NRW-Wirtschaftsministeriums macht den Weg frei

Das Landesministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Förderrichtlinie zur "Gewährung von Fördermitteln für die nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte im nördlichen Ruhrgebiet" veröffentlicht. Insbesondere sollen Investitionen für die Erschließung und Baureifmachung ehemaliger Bergbauflächen gefördert werden. Damit haben die Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl nun die Möglichkeit, aus dem im vergangenen Jahr angekündigten EU Programm zur Förderung des gerechten Wandels (Just Transition Fund, JTF) Mittel zu beantragen.

Ein kleiner Teil der Fördermittel kann auch für Maßnahmen auf Essener Stadtgebiet ausgegeben werden, obwohl Essen nicht in der vorgesehenen Förderkulisse liegt. Hier wird deutlich, dass das Förderprogramm vom Wirtschaftsministerium gezielt auf die Fragestellung der Revitalisierung von Bergbauflächen insbesondere im Raum Freiheit Emscher zugeschnitten wurde. Beispielsweise wird die Erschließung der Fläche Sturmshof (ehemaliges Kohlelager am Rhein-Herne-Kanal) teilweise über das Gebiet der Stadt Essen geführt. Dies kann nun unabhängig von Stadt- und Regierungsbezirksgrenzen geplant werden.

Bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen wird die im April gegründete Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH eine wichtige Rolle spielen.

Insgesamt stehen für die vier Städte 90 Millionen Euro zur Verfügung. Für Bottrop ist das eine große Chance, bei der Reaktivierung der Bergbauflächen einen guten Schritt voranzukommen. Mindestens 75 Prozent der beantragten Mittel müssen bis Mitte 2026 ausgegeben sein. Damit stellt das Programm die Kommunen in der aktuell schwierigen Situation in der Baubranche und vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels durchaus auch vor eine große Herausforderung.

Welche Maßnahmen konkret gefördert werden sollen, entscheidet sich im Laufe der nächsten Monate und hängt auch vom jeweiligen Fortschritt der bergrechtlichen Abschlussbetriebspläne ab. Maßnahmen zum Beispiel auf den Flächen Prosper II oder Sturmshof können erst angegangen werden, wenn die Flächen aus dem Bergrecht entlassen sind. Am weitesten fortgeschritten sind die Überlegungen für ein neues Gewerbegebiet in der Welheimer Mark südlich der Kokerei und auf Essener Stadtgebiet für die Fläche Emil Emscher. Auch hier muss zunächst die Erschließung einschließlich der Entwässerungsanlagen geplant und gebaut werden. Die Maßnahmen müssen und werden daher in enger Abstimmung zwischen der Stadt Bottrop, der Stadt Essen und der RAG Montan Immobilien vorbereitet werden.

Mögliche Maßnahmen können in Bottrop aber auch außerhalb des Freiheit-Emscher-Raumes liegen. Ein Förderantrag für die Erschließung des Geländes Franz Haniel ist in Vorbereitung. Das Bebauungsplanverfahren hierfür wurde bereits eingeleitet.

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