Vorübergehendes Parken auf dem Berliner Platz
Stadt soll Genehmigung beantragen
Um die Parksituation in der Bottroper Innenstadt während des geplanten Abrisses und Neubaus des Parkhauses Schützenstraße zu verbessern, soll der Berliner Platz vorübergehend als öffentlicher Parkplatz genutzt werden können. Der Bau- und Verkehrsausschuss hat dazu in seiner Sitzung am 5. November mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen beschlossen, die Verwaltung mit der Beantragung einer entsprechenden Genehmigung bei der Bezirksregierung Münster zu beauftragen.
Das Parkhaus Schützenstraße ist seit Dezember 2025 aufgrund baulicher Schäden teilweise gesperrt. Aktuell können nur die unteren sechs Etagen mit insgesamt rund 300 Stellplätzen genutzt werden. Ein langfristiger Weiterbetrieb über mehrere Jahre ist mit erheblichen technischen und finanziellen Risiken verbunden. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Stadt Bottrop das Ziel, schnellstmöglich eine Planung für den Abriss und Neubau des Parkhauses zu erarbeiten.
Zentrale Parkmöglichkeiten für Kurzzeitparkende
Mit dem Abriss und Neubau wird sich die Zahl der verfügbaren Stellplätze im engeren Innenstadtbereich vorübergehend deutlich verringern. Um die Auswirkungen auf den Innenstadtverkehr und insbesondere auf den Einzelhandel und die Dienstleistungsbetriebe möglichst gering zu halten, sind geeignete Übergangslösungen notwendig.
„Mit der Eröffnung des Phönix werden wieder mehr Menschen in die Innenstadt kommen, diesen wollen wir ein zentral gelegenes Angebot machen, solange das Parkhaus Schützenstraße nicht bzw. nicht in vollem Umfang nutzbar ist“, sagt Bottrops Technischer Beigeordneter Klaus Müller. Der Berliner Platz bietet hierfür aufgrund seiner zentralen Lage gute Voraussetzungen. Eine zeitlich befristete Nutzung als öffentliche Stellplatzfläche könnte insbesondere Kurzzeitparkenden eine attraktive Alternative bieten. Da der Platz mit Städtebaufördermitteln umgestaltet wurde und einer entsprechenden Zweckbindung unterliegt, ist dafür die Zustimmung der Bezirksregierung Münster erforderlich. Mit dem nun beschlossenen Antrag soll die rechtliche Voraussetzung für diese vorübergehende Nutzung geschaffen werden.
Andere Möglichkeiten, etwa die Wiederinbetriebnahme der Tiefgarage im Hansa-Center oder die Errichtung temporärer Parkdecks, wurden ebenfalls betrachtet. Sie sind jedoch mit einem deutlich höheren baulichen und finanziellen Aufwand verbunden und kurzfristig nicht realisierbar.
City-Parkplatz als Angebot für Dauerparkende
Ergänzend zur möglichen Nutzung des Berliner Platzes ist vorgesehen, Dauerparkende verstärkt auf den City-Parkplatz (ehemals RAG-Parkplatz) und gegebenenfalls einen neuen Parkplatz Am Lamperfeld zu lenken. Der City-Parkplatz verfügt derzeit über rund 180 Stellplätze. Bis zu 90 davon werden aktuell an Dauerparkende vermietet.
Die beiden Standorte liegen außerhalb des engeren Innenstadtbereichs, sind aber weiterhin gut fußläufig erreichbar. Sie eignen sich daher insbesondere für Personen, die ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum abstellen.
Um die vorhandenen Kapazitäten besser nutzen zu können, sollen die bisherigen Einschränkungen bei der Stellplatzvergabe auf dem City-Parkplatz gelockert werden. Vorgesehen ist insbesondere, die bisherige Begrenzung des Anteils der für Dauerparkende vorgesehenen Stellplätze auf 50 Prozent aufzuheben. Die Entscheidung über diese Änderung soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bottrop-Mitte am 3. Dezember fallen.
Die geplanten Maßnahmen verfolgen das Ziel, die vorhandenen Parkmöglichkeiten während der Bauphase möglichst bedarfsgerecht zu verteilen: Kurzzeitparkende sollen weiterhin möglichst zentral parken können, während Dauerparkende verstärkt auf die gut erreichbaren Parkflächen am Rand der Innenstadt ausweichen.