Archivgut
Beschreibung
Beschreibung
Für sämtliche Personenstandsregister gelten standesamtliche Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf der Frist befinden sich die Personenstandsbücher beim Stadtarchiv und Sie können von dort Kopien der Register erhalten.
Diese Kopien gelten dann nicht mehr als Personenstandsurkunde!
Fristen:
Geburten: 110 Jahre
Eheschließungen: 80 Jahre
Sterbefälle: 30 Jahre
Wenden Sie sich in diesem Fall an das Stadtarchiv im Kulturamt Bottrop. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Download/Links“.