Aufenthaltstitel
Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung
Beschreibung
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt und ist für folgende Aufenthaltszwecke vorgesehen:
- Familiennachzug
- Erwerbstätigkeit
- Ausbildung
- Humanitäre Gründe
Folgende Voraussetzungen müssen in der Regel erfüllt sein:
- Besitz eines Passes
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Identität und Staatsangehörigkeit geklärt
- kein Ausweisungsgrund
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und berechtigt zur zeitlich und räumlich unbeschränkten Erwerbstätigkeit.
Anspruchsvoraussetzungen sind:
- 5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- Sicherung des Lebensunterhalts
- 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung oder vergleichbare Ersatzleistungen
- Keine Verurteilung zu Jugend- oder Freiheitsstrafe (6 Monaten oder 180 Tagessätzen)
- Beschäftigungserlaubnis oder Erlaubnis für Erwerbstätigkeit
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Bei Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ist der entsprechende Nachweis zu führen, dass der Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde.)
- Grundkenntnisse Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Ausreichender Wohnraum