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© Stadt Bottrop

Einrichtung von Tempo 30 Zonen im Stadtgebiet

Hintergrund und Erläuterungen der Gesamtmaßnahme.

Im Januar 2021 wurde die Einrichtung von Tempo 30 Zonen auf verschiedenen Straßen im Stadtgebiet umgesetzt. Hierzu hat es seitens der Bevölkerung eine Vielzahl von Fragen gegeben. Um den Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick zu geben, werden nachfolgende grundsätzliche Informationen, aber auch konkrete Erläuterungen zu dem aktuellen Sachstand gegeben. 

Die gesamte Maßnahme ist ein Baustein des Klimaschutzteilkonzeptes Mobilität. An dem Entwurf bis hin zur Umsetzung sind viele Akteure beteiligt, neben dem Stadtplanungsamt und dem Straßenverkehrsamt für die Umsetzung der Fachbereich Tiefbau. Die Polizei als wichtiger Partner in der Verkehrssicherheitsarbeit war während des gesamten Prozesses beteiligt, genauso die Vestische Straßenbahn GmbH als Partner im öffentlichen Personennahverkehr.

2018 erfolgte eine erste Vorlage in den politischen Gremien, dem Bau- und Verkehrsausschuss und den Bezirksvertretungen, dort bestand weiterer Beratungsbedarf in den Fraktionen.

Anfang 2019 erfolgten die erneute Vorlage und letztendlich die Beschlussfassung in den politischen Gremien.

Danach sind entsprechende Verkehrszeichenpläne erarbeitet worden und mit dem Stadtplanungsamt, dem Straßenverkehrsamt und der Polizei angestimmt worden. Auf dieser Grundlage erfolgten dann im Mai 2020 die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zur endgültigen Umsetzung.

Die Umsetzung ist Ende 2020/Anfang 2021 durch eine externe Firma nach entsprechender Ausschreibung durchgeführt worden.

Erläuterungen der Gesamtmaßnahme

Die moderate Entschleunigung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist eine der prioritären Maßnahmen des Klimaschutzteilkonzepts Mobilität. Am 16.05.2017 beschloss der Rat der Stadt Bottrop als erste Stufe der Umsetzung einen vom Stadtplanungsamt ausgearbeiteten Vorschlag zur Reduzierung des Vorrangstraßennetzes.

Diese Entscheidung schuf die Voraussetzungen, auf jenen Straßen die Planung und Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen deutlich zu vereinfachen.

Überwiegend besteht die Möglichkeit, die aus dem Vorrangstraßennetz entfallenen Straßenabschnitte in örtliche Tempo 30-Zonen zu integrieren.

Hierdurch ergeben sich die folgenden Vorteile:

  1. Erhöhung der Verkehrssicherheit (Geschwindigkeitsreduzierung und verbesserte Wahrnehmbarkeit anderer Verkehrsteilnehmer)
  2. Steigerung der Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität durch eine Minderung des Verkehrslärms und durch eine Erleichterung der Querung für Fußgänger und Radfahrer (geringere Trennwirkung der Straße)
  3. mehr Gleichberechtigung im Straßenverkehr sowie Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern
  4. gleichmäßiger Verkehrsfluss durch den Abbau von kleinteiligen Wechseln zwischen Tempo 30 und Tempo 50

In einer ersten Umsetzungsstufe für neue Tempo 30-Zonen kamen folgenden Straßen oder Straßenabschnitte in Frage:

  • Birkenstraße (gesamte Straße)
  • Heidestraße (gesamte Straße)
  • Lindhorststraße (Heidestraße bis Im Fuhlenbrock)
  • Essener Straße (Prosperstraße bis Bahnhofstraße)
  • Grünewaldstraße (gesamte Straße)
  • Hardenbergstraße (Essener Straße bis Freiherr-vom-Steim-Straße)
  • An der Kornbecke (Hünefeldstraße bis In der Schanze)
  • In der Schanze (An der Kornbecke bis Am Quellenbusch)
  • Am Quellenbusch (Suitbertstraße bis Am Quellenbusch)
  • Vonderbergstraße (Am Quellenbusch bis Armeler Straße)
  • Knappenstraße (Am Kruppwald bis In der Welheimer Mark)
  • In der Welheimer Mark (Knappenstraße bis Ortsende / Eisenbahnunterführung)
  • Gungstraße (Welheimer Straße bis B224)
  • Tannenstraße (gesamte Straße)
  • Devensstraße (Bahnhofstraße bis Brakerstraße)
  • Kirchhellener Ring (Hackfurthstraße bis Hauptstraße)

Im Rahmen der fachlichen Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt (36), dem Amt für Feuer-, Zivilschutz und Rettungsdienst (37), dem Fachbereich Tiefbau (66), der Polizei und der Vestischen Straßenbahnen GmbH sowie bei der Diskussion im Arbeitskreis Nahmobilität wurden verschiedene Anregungen gegeben. Diese wurden gründlich geprüft und abgewogen und in das Konzept eingearbeitet.

Die Voraussetzungen zur Einrichtung von Tempo 30-Zonen nach § 45 Abs. 1c der StVO waren für die untersuchten Straßen gegeben, so dass der Bau- und Verkehrsauschuss 2019 nach Vorberatung in den jeweiligen Bezirksvertretungen die Umsetzung mit folgenden Einschränkungen beschlossen hat:

  1. Für die Essener Straße wurde die Tempo 30 Zone abgelehnt, die Politik beauftragte die Verwaltung hier die Voraussetzungen für eine Ausschilderung mit 40km/h zu prüfen, hier hat die Prüfung zu einem positiven Ergebnis geführt, so dass nach Anordnung mittlerweile die 40 km/h eingerichtet wurde.
  2. Für die Devenstraße sollte nach guten Erfahrungen weiter die 40 km/h gelten.

Sichtdreiecke

Bei der Überplanung der Straßen wurden dann auch in den Kreuzungsbereichen die Sichtdreiecke geprüft. Sichtdreiecke sind gem. der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RaSt 06 einzuhalten, d.h. der Träger der Straßenbaulast, der Fachbereich Tiefbau der Stadt Bottrop muss die Sichtdreiecke bemessen und der Straßenverkehrsbehörde mitteilen, welche Maßnahmen aus der Verkehrsscherungspflicht sich daraus ergeben.

Bleibt die Behörde trotz des Wissens eines Missstandes untätig, kann sie bzw. der/die einzelne Mitarbeiter*in im Haftungsfall zur Verantwortung gezogen werden.

Das gilt nicht nur bei der Umsetzung der Tempo 30 Zonen. Alle Kreuzungsbereiche der Stadt Bottrop werden sukzessive daraufhin überprüft, ob die Sichtdreiecke regelkonform freigehalten werden. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Stadt Bottrop verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Sicht frei ist und es nicht zu vermeidbaren Unfällen kommt. Aus Gründen der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs kann durch entsprechende bauliche Änderung, das Einsetzen von Pollern oder durch eine entsprechende Ausschilderung mit einem absoluten Halteverbot oder eine Markierung eine Freihaltung der Bereiche vorgenommen werden.

Die zu prüfenden Sichtfelder sind abhängig von der zulässigen Geschwindigkeit der übergeordneten Straße. Dazu werden „Sichtdreiecke“ mit unterschiedlichen Schenkellängen auf einem Lageplan aufgetragen. Das geschwindigkeitsabhängige Sichtdreieck stellt dann im Plan den Bereich dar, der von Sichtbehinderungen freizuhalten ist.

geschwindigkeitsabhängige Sichtdreiecke
zul. Geschwindigkeit Schenkellänge
30 km/h 30 Meter
40 km/h 50 Meter
50 km/h 70 Meter

Durch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den vorgenannten Straßen sind nur noch 30 Meter und nicht 70 Meter frei zu halten.

Unabhängig von den Sichtdreiecken bei der Einrichtung der Tempo 30 Zonen gehen regelmäßig dazu auch Anfragen zur Überprüfung und Beschwerden aus der Bevölkerung ein. Bei der Neuanlage/dem Ausbau von Straßen wird natürlich schon bei der Planung darauf geachtet, die entsprechenden Räume baulich freizuhalten.

Vorfahrt

Die Verwaltung weist darauf hin, dass in den Tempo-30-Zonen grundsätzlich rechts vor links gilt. Ausnahmen sind entsprechend anders ausgeschildert.

Parken

In Bereichen, wo das Gehwegparken auf Grund des hohen Parkdrucks geduldet wird, ist das zukünftig an den Einmündungsbereichen nicht mehr der Fall.Der Parkdruck u.a. in den vielen Wohnstraßen, darf nicht dazu führen, dass die Sicht nicht freigehalten wird.

Ansprechpartner

Steffen Jonek

Fachbereichsleiter

Dino Rühlemann

Abteilungsleiter

Natascha Dietz

Abteilungsleiterin

mehr Informationen

Hinweise zur Erreichbarkeit

ZOB Berliner Platz

Kontakt

Tel.: 02041 703897
Fax: 02041 7053897
E-Mail-Adresse: natascha.dietzbottropde
Raum 201

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