Richtlinien zur kommunalen Leistungsgewährung

Richtlinien zur kommunalen Leistungsgewährung nach den §§ 22 und 24 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - sowie dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) in der Fassung vom 01.07.2010
Seit dem 1.Januar 2005 ist für Empfänger von Arbeitslosengeld II im Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) geregelt, unter welchen Voraussetzungen Kosten für Unterkunft und Heizung von der Stadt Bottrop übernommen werden.

Das Gleiche gilt bei der Erstaustattung für die Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte, bei der Erstaustattung für Bekleidung beziehungsweise bei Schwangerschaft und Geburt sowie bei mehrtägigen Klassenfahrten.

Vergleichbare Regelungen für Bezieher von Sozialhilfe sind im Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) zu finden.

Genaue Einzelheiten enthalten die "Richtlinien zur kommunalen Leistungsgewährung nach den §§ 22 und 23 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - sowie das Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)", die aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zur Zeit überarbeitet werden und daher momentan nicht zum Download zur Verfügung stehen. Fragen hierzu beantworten die Sachbearbeiter im Sozialamt und im Jobcenter "Arbeit für Bottrop".

(20.09.2010)



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