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2024/027 - Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 12.04.2024 aufgrund § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

  • Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 68/1 „Erweiterung Freizeitpark Schloß Beck“ ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Planbereich ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.


Aufstellung des Bplans Nr. 68/1 "Erweiterung Schloss Beck"© Stadt Bottrop

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Freizeitparks „Schloß Beck“ zu schaffen.

Der naturschutzrechtliche Ausgleich kann nicht vollständig innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. Das verbleibende Kompensationsdefizit in Höhe von 10.955 ÖBW wird über ein externes Ökokonto ausgeglichen. Die auf einer 1.217 m² großen Teilfläche des Flurstücks 21 in Flur 29 der Gemarkung Kirchhellen gesicherten Ökopunkte beinhalten die Umwandlung einer neophytenreichen Ruderalflur in extensives Grünland. Die 1.217 m² große Teilfläche des Flurstücks 21 in Flur 29 der Gemarkung Kirchhellen ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet:


BPlan Nr. 68/1 "Erweiterung Freizeitpark Schlos Beck"© Stadt Bottrop

   
                                                         Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Entwurf zum Bebauungsplan 68/1 „Erweiterung Freizeitpark Schloß Beck“, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 13.06.2024 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.o-sp.de/bottrop/

eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Entwurf zum Bebauungsplan 68/1 „Erweiterung Freizeitpark Schloß Beck“, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Neben dem Entwurf und der zugehörigen Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichts, in Form von Gutachten und Fachbeiträgen sowie in Form von Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange verfügbar. Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltberichte, als Bestandteil der Begründungen, gegliedert nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB mit Aussagen zu den erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Menschen einschließlich menschliche Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Landschaftsbild sowie zu den Wechselwirkungen dieser Schutzgüter,
  • als Bestandteil der Begründung Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Böden, zu möglichen Bodenbelastungen sowie zu den Grundwasserständen und zur Versickerungsfähigkeit des Untergrunds,
  • als Bestandteil der Begründung Informationen zur im Plangebiet und im Umfeld vorhandenen klimatischen Situation und zu den Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima,
  • Informationen zu den im Plangebiet sowie im Umfeld vorhandenen besonders geschützten Arten sowie zu den Auswirkungen der Planung auf diese Arten,
  • Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Biotopen und Biotoptypen, zu den durch die Planung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft sowie zu den zur Kompensation dieser Eingriffe erforderlichen Maßnahmen,
  • als Bestandteil der Begründung Informationen zur geplanten Entwässerung des Plangebiets (Schmutzwasser und Niederschlagswasser).

Diese Unterlagen können ebenfalls im Internet sowie während der öffentlichen Auslegung im Kundenzentrum Bauen eingesehen werden.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise über das oben angegebene Internet-Portal oder an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanungbottropde. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgebgeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bottrop, den 22.04.2024

                                                                                                   gez.: T i s c h l e r
                                                                                                (Oberbürgermeister)

 

 

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