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2024/011 - Nachbesetzung BV Bottrop-Kirchhellen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 13.09.2020
Ersatzbestimmung eines Vertreters in der Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen 

Der gewählte Bewerber der CDU für die Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen, Herr Ludger Schnieder, verzichtet ab dem 01.03.2024 auf sein Mandat in der Bezirksver-tretung Bottrop-Kirchhellen. Gemäß § 46a i.V.m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Stefan Siebeker, wh. Im Pinntal 66 in 46244 Bottrop, als Nachfolger des gewählten Bewerbers Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen geworden ist.

Gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahl-
ordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben
werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a)   jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b)   die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien
       und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c)    die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 13.02.2024

gez. Tischler
Wahlleiter

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