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2024/010 - Fischerprüfung April 2024

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Termin für die Ablegung der Fischerprüfung

Auf Grund der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 - Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. (GV. NRW.) 1998 S. 62, bereinigt 2015 S. 572, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.05.2014 (GV. NRW. S. 317) - wird der Termin für die Ablegung der Fischerprüfung (theoretischer und praktischer Teil) auf Freitag, den 26.04.2024 und Samstag, den 27.04.2024 festgesetzt.

Die Anmeldung zur Teilnahme an dieser Prüfung muss bis zum 02.04.2024 im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Bottrop bzw. im Bürgerbüro der Verwaltungs-
stelle in Kirchhellen oder online über das Internetportal der Stadt Bottrop
(https://service.bottrop.de) erfolgen. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei der Anmeldung ist der Personalausweis oder ein anderes Ausweispapier mitzubringen sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung sowie Zeit und Ort der Prüfung werden schriftlich erteilt und erst nach Anmeldeschluss postalisch zugestellt. Eine Anmeldung zur Prüfung für Personen, welche ihren ständigen Wohnsitz außerhalb von Bottrop haben, ist nicht möglich.

Bottrop, 06.02.2024

                                                                                     Der Oberbürgermeister

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