Gewerbeaufsicht schließt Prostitutionsstätte
Wohnung im Stadtteil Fuhlenbrock kontrolliert – Tipp kam aus der Bevölkerung
Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung ist die Gewerbeabteilung/Gewerbeaufsicht der Stadtverwaltung am Dienstag, 8. September, dem Verdacht einer nicht angemeldeten Prostitutionsausübung nachgegangen. In einer Wohnung im Stadtteil Fuhlenbrock wurden bei einer Kontrolle zwei chinesische Staatsbürgerinnen angetroffen. Die hinzugezogene Ausländerbehörde stellte im Rahmen der Identitätsfeststellung fest, dass sie ausreisepflichtig und zur Fahndung ausgeschrieben sind. Die Frauen wurden zur Bearbeitung hinsichtlich der bestehenden Ausreisepflicht an die Polizei übergeben.
In der Wohnung wurden Hinweise gesammelt, die die Vermutung der Prostitutionsausübung erhärten. Beispielsweise wurden verschiedene Arbeitsmittel sowie eine größere Anzahl an Kondomen vorgefunden. Gegen beide Personen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz eingeleitet.
„Wir sind sehr dankbar für die Hinweise aus der Bevölkerung. Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig die Aufmerksamkeit und die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sind“, erklärt Michael Althammer, Leiter des Ordnungsamtes. „Nicht angemeldete Prostitutionsausübung ist nicht nur ein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben, sondern kann auch ein Hinweis auf dahinterstehende kriminelle Strukturen sein. Dabei geht es beispielsweise um mögliche Zusammenhänge mit Menschenhandel, Ausbeutung und weiteren Straftaten. Umso wichtiger ist es, dass verdächtige Beobachtungen gemeldet werden. Die Hinweise aus der Bevölkerung helfen uns dabei, solche Sachverhalte aufzudecken und gemeinsam mit den zuständigen Behörden konsequent dagegen vorzugehen.“
Hinweise zu möglichen illegalen Gewerbeausübungen können jederzeit an die E-Mail gewerbeaufsichtbottropde gemeldet werden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, um Rechtsverstöße aufzudecken und Personen zu schützen.