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Ordnungsamt kontrolliert Kioske

Mehrere Verstöße gegen den Jugendschutz festgestellt

Die Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes hat heute (3. März) gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst gezielte Kontrollen in Kioskbetrieben durchgeführt. Im Fokus stand die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetz, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf von sogenannten Vapes (E-Zigaretten) an Minderjährige. Insgesamt wurden 13 Kioske im Stadtgebiet überprüft. Hierbei kam eine minderjährige Testkäuferin zum Einsatz. 

Das Ergebnis: In 5 der 13 kontrollierten Betriebe wurden Vapes an die Minderjährige verkauft. Besonders gravierend ist, dass die Testkäuferin die Ware teilweise sogar erhielt, nachdem sie ihren Originalausweis vorgezeigt hatte, aus dem zweifelsfrei hervorging, dass sie noch nicht volljährig ist. Die Abgabe von E-Zigaretten an Personen unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten. In allen festgestellten Fällen werden nun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

„Wer Vapes an Minderjährige verkauft – selbst nach Vorlage eines Ausweises, der die Minderjährigkeit eindeutig belegt –, missachtet bewusst den gesetzlichen Jugendschutz. Das ist nicht hinnehmbar und wird von uns konsequent verfolgt," erläutert der Leiter des Ordnungsamtes, Michael Althammer. „Nikotin kann insbesondere bei jungen Menschen die körperliche Entwicklung und die Gehirnreifung beeinträchtigen und frühzeitig zu Abhängigkeit führen. Der Jugendschutz ist kein Verwaltungsakt, sondern dient dem wirksamen Schutz der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen.“

Das Ordnungsamt wird auch künftig unangekündigte Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nachhaltig sicherzustellen.