Illegale Wohnungsprostitution aufgedeckt
Ermittlungen erfolgten nach Hinweisen aus der Bevölkerung
Der Fachbereich Recht und Ordnung hat im Stadtgebiet eine Wohnung entdeckt, die als Stätte zur Prostitution genutzt wurde. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung kontrollierten Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht am Dienstag, 4. August, die Wohnung. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte verschlossen zwei in der Wohnung anwesende Frauen umgehend die Wohnungstür und verweigerten den Zutritt. Da sich der Verdacht auf den Betrieb einer unerlaubten Prostitutionsstätte erhärtete, wurden die Polizei, die Ausländerbehörde sowie ein Schlüsseldienst hinzugezogen.
Während der Schlüsseldienst mit der Öffnung der Wohnungstür begann, versuchten die beiden mutmaßlich aus Vietnam stammenden Frauen, sich der Kontrolle durch eine Flucht über ein Fenster zu entziehen. Beide sprangen aus dem Fenster und flüchteten zu Fuß. Nach einer kurzen Verfolgung konnten die beiden Frauen gestellt werden. Da sich eine der beiden Frauen bei dem Sprung verletzt hatte, wurde sie nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht und dort medizinisch behandelt. Die zweite Frau blieb unverletzt.
Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen stellte sich heraus, dass gegen die Frau ein offener Haftbefehl vorlag, weshalb sie nach ihrer medizinischen Behandlung festgenommen wurde. In der Wohnung wurde eine unerlaubte Prostitutionsstätte festgestellt. Die Wohnung wurde durch die Gewerbeaufsicht umgehend geschlossen und versiegelt. Gegen die beiden Prostituierten sowie gegen den Betreiber der Prostitutionsstätte werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die zuständige Ausländerbehörde prüft darüber hinaus das Aufenthaltsrecht der Betroffenen.
Noch während die Einsatzkräfte vor Ort waren, erschien ein Mann an der Wohnung. Auf Nachfrage gab er an, einen Massagetermin wahrnehmen zu wollen. Im weiteren Gespräch sagte er jedoch aus, er habe die Wohnung aufsuchen wollen, um dort sexuelle Dienstleistungen zu bekommen. Er sei jedoch von einer der beiden Frauen während der laufenden Kontrolle per Nachricht darüber informiert worden, dass sich noch Einsatzkräfte vor Ort befänden und er daher zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen solle.
"Die Aufdeckung unerlaubter Prostitutionsstätten zeigt, wie wichtig Hinweise aus der Bevölkerung und konsequente Kontrollen sind. Gerade in Wohngebieten, in denen auch Familien mit Kindern leben, ist es wichtig, solchen Hinweisen nachzugehen und mögliche Belastungen für das Umfeld zu verhindern. Durch die enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden können illegale Strukturen erkannt und beendet werden", sagt Martin Kreienkamp, Sachgebietsleiter der Gewerbeaufsicht. Ziel derartiger Kontrollen sei es, das Dunkelfeld der Prostitution aufzuhellen und unerlaubte Prostitutionsstätten aufzudecken. Die konsequente Verfolgung von Verstößen gegen das Prostituiertenschutzgesetz sowie die enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden leisteten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung illegaler Strukturen und zum Schutz möglicher Opfer von Ausbeutung und Menschenhandel.
Hintergrund ist, dass nach deutschem Recht Prostitution zwar keinen Straftatbestand darstellt, aber eng reguliert ist. Den Rahmen bildet das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Nach § 3 dieses Gesetzes ist die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden. Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis und wird zudem mit Auflagen versehen. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden. Prostituierten droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, Betreibern einer unerlaubten Prostitutionsstätte ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.