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Einbürgerungsfeier im Rathaus

Oberbürgermeister Matthias Buschfeld heißt neue Bürgerinnen und Bürger willkommen

Rund 50 Bottroperinnen und Bottroper haben am Donnerstag, 23. Juli, im Rahmen einer feierlichen Einbürgerungsveranstaltung im Rathaus ihre Einbürgerungsurkunden aus den Händen von Oberbürgermeister Matthias Buschfeld erhalten.

Sie stehen stellvertretend für die vielen Menschen, die jedes Jahr in Bottrop die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Seit der Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Juni 2024 ist die doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland grundsätzlich möglich. Die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger konnten daher ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten.

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Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte Cara Otto, Sachgebietsleiterin der Ausländerbehörde, die Gäste und hob die besondere Bedeutung der Einbürgerung hervor: „Die Einbürgerung ist weit mehr als ein Verwaltungsakt. Sie ist ein Bekenntnis – zu einem Staat, zu seiner Verfassung und zu den Werten, die unser Zusammenleben prägen. Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie nicht nur Rechte, sondern übernehmen auch Verantwortung für unsere gemeinsame Zukunft.“

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Anschließend berichtete Elif Bayat, die im Jahr 2019 eingebürgert wurde, von ihren persönlichen Erfahrungen. Sie ermutigte die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die Chancen ihrer Einbürgerung aktiv zu nutzen: „Die deutsche Staatsbürgerschaft hat mir die Möglichkeit gegeben, ein Land mit eigenen Rechten und Pflichten mitzugestalten. Sie ist ein Privileg, aber auch eine Verantwortung.“

Oberbürgermeister Matthias Buschfeld gratulierte den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern herzlich und würdigte ihre Entscheidung: „Es ist ein bewusstes Bekenntnis zu einem demokratischen Staat, zu Freiheit, Rechtssicherheit und zu einer Gesellschaft, die Vielfalt als Stärke begreift. Ich gratuliere herzlich zu Ihrer Einbürgerung.“ Er nahm den neuen Bürgerinnen und Bürgern das feierliche Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab und überreichte ihnen ihre Einbürgerungsurkunden. Mit der Urkunde erhielten alle Eingebürgerten ab 14 Jahren ein Exemplar des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Die Kinder und Jugendlichen unter 14 Jahren bekamen das Buch „Freiheit“ der Bundeszentrale für politische Bildung als Geschenk.

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