Neues Angebot in der Lebendigen Bibliothek
Einführung eines Open Library-Ausweises
Für die Lebendige Bibliothek Bottrop ist am 11.08.2026 eine neue Benutzungsordnung in Kraft getreten. Im Rahmen der neuen Benutzungsordnung bietet die Bibliothek neben dem Jahres- und Tagesausweis nun auch eine neue Ausweisversion an.
Der reine Open Library-Ausweis für einmalig 5 Euro richtet sich an volljährige Personen, die die Bibliothek während der personalfreien erweiterten Öffnungszeiten der Bibliothek nur zum Aufenthalt – beispielsweise zum Lernen – oder gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern nutzen möchten. Eine Ausleihe von Medien oder die Nutzung der digitalen Angebote ist mit diesem Ausweis nicht möglich. Mit dem Open-Library-Ausweis erhalten neben Lernenden somit auch Familien eine kostengünstige Möglichkeit, die Bibliothek zu den erweiterten Open Library-Zeiten zu besuchen, ohne dass ein Erziehungsberechtigter das normale Jahresentgelt zahlen muss.
Wie funktioniert Open Library?
Um während der Open Library-Zeiten (Mo 14-21 Uhr und Di-Fr 18-21 Uhr) Zugang zur Bibliothek zu erhalten, benötigt man einen gültigen RFID-Bibliotheksausweis und muss mindestens 16 Jahre alt sein. Mit dem Bibliotheksausweis erhält man über ein Zugangsterminal Zutritt zu den Räumen der Bibliothekszentrale im Kulturzentrum August Everding. Es gilt die Hausordnung des Kulturamtes sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung der Lebendigen Bibliothek.