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© Stadt Bottrop

Stadt ermöglicht mehr Flexibilität bei Bestattungen

In Bottrop werden in Zukunft Waldbestattungen, ein "Ewiger Garten“, mehr Platz für Muslime und ein Grabfeld für verstorbene Kinder angeboten.

Die Stadt Bottrop trägt einem Verlangen seiner Bürgerinnen und Bürger Rechnung und will in Zukunft mehr Bestattungsarten auf den städtischen Friedhöfen anbieten. Bei einem Orttermin auf dem Ostfriedhof am Donnerstag, 1. Oktober 2026, stellten der Technische Beigeordnete Klaus Müller und Georg Diericks von der städtischen Friedhofsverwaltung die Neuerungen der Öffentlichkeit vor.

Klaus Müller und Georg Diericks.© Stadt Bottrop

Ewiger Garten

Vor allem das „Kumpelfeld“ erfährt eine Neuerung, denn bei der Gemeinschaftsanlage gab es in Vergangenheit häufig Missverständnisse. "Die Meisten waren in dem Glauben, dass hier nur Bergleute oder Angehörige des Bergbaus bestattet werden können", sagt Georg Diericks. "Entsprechend gering war die Nachfrage." Tatsächlich war eine Bergbauzugehörigkeit nie erforderlich und stand allen Angehörigen zur Beisetzung zur Verfügung.

Die Anlage sollte deswegen interessant sein, weil die Grabpflege durch eine Friedhofsgärtnerei übernommen wird und für eine einmalige Gebühr über die gesamte Nutzungsdauer gewährleistet ist. Die Angehörigen bekamen ein All-Inclusive-Paket, das die Bereitstellung, die Vorbereitung plus die dauerhaften Grabpflege für 25 Jahre enthielt. Dies alles Kontrolliert durch die Rheinische Treuhandstelle.

Aus dem „Kumpelgrabfeld“ wird nun der "Ewige Garten", um zu verdeutlichen, dass das Areal jedem offensteht. Auch an den Gebühren wird sich in Zukunft einiges ändern, was bedeutet, dass das Paket für die 15 Jahre Liegezeit günstiger wird. Mussten Angehörige bisher mit rund 10.000 Euro rechnen, so wird es in Zukunft deutlich günstiger werden. "Wir können derzeit noch keine genauen Zahlen vorlegen, weil wir mit den Vertragspartnern noch in Verhandlung sind", sagt der Technische Beigeordnete Klaus Müller, "aber wir können damit rechnen, dass die es um Viertel vielleicht sogar um ein Drittel günstiger werden wird."

Bestattung im Begräbniswald

Eine Neuerung sind auch Begräbniswälder. Bisher gab es Urnenbaumgräber wahlweise als Reihen- oder Partnerwahlgrab. Dabei waren die Urnen an einem einzelnen Baum im Boden verbracht. Auf dem Parkfriedhof und auf dem Friedhof an der Schulstraße in Kirchhellen werden nun regelrechte Wälder angepflanzt. Auch bei dieser Art der Bestattung könne Angehörige das Grab weiterhin besuchen und es sind auch Erinnerungsplatten möglich. Für Besucher soll darüber hinaus ein Wegenetz entstehen.

Gedenken an verstorbene Kinder

Auf dem Parkfriedhof entsteht ein Grabfeld für verstorbene Kinder. Dieses unterscheidet sich von den übrigen Friedhofsteilen durch seine besondere Gestaltung. Geplant sind beispielsweise bunte Bänke und eine Sandsteinstele mit besonderen kindergerechten Elementen. Der Friedhof soll hier seinem Ort für die Trauer und das Gedenken nachkommen aber sich zugleich durch seine besondere Gestaltung an den Vorlieben von Kindern orientieren.

Mehr Platz für Muslime

Zu dem breiten Angebot für unterschiedliche Bestattungsarten gehört auch ein neues Begräbnisfeld für Muslime. Es wird auf dem Ostfriedhof eigerichtet, wo 100 Grabstellen vorgehalten werden. Das bereits bestehende Feld ist fast voll belegt. Mit den neuen Grabstellen wird sich die Kapazität verdoppelt. Zur Planung hat sich die Stadt Bottrop mit der Ditib-Moschee-Gemeinde abgesprochen, weil es bei den muslimischen Bestattungen einige Besonderheiten gibt. So dürfen keine Särge verwendet werden und es sind nur Grabstellen erlaubt, auf denen zuvor noch keine Bestattung stattgefunden hat.

Umsatzsteuer für zwei Leistungen

Das Steuerrecht sieht vor, dass Städte, Gemeinden und andere öffentliche Einrichtungen gegenüber privaten Unternehmen nicht ungerechtfertigt bevorzugt werden sollen. Wenn eine Stadt eine Leistung anbietet, die auch ein privates Unternehmen anbieten könnte, soll die Stadt steuerlich grundsätzlich nicht bessergestellt sein als der private Anbieter.

Aus diesem Grunde müssen bei den verschiedenen Friedhofsgebühren an zwei Stellen ab 1. Januar 2027 Umsatzsteuern erhoben werden. Dies trifft zum einen auf das Verstreuen von Asche auf den Bestattungswiesen zu und zum anderen auf die nachträgliche Umwandlung einer Grabstelle in ein Wiesenpflegegrab. Nach der Logik des Steuerrechts könnten dies Arbeiten auch von privaten Anbietern durchgeführt werden

Alle anderen Friedhofsgebühren bleiben von Umsatzsteuerregel unberührt.