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Neue Fahrradstraße Am Schleitkamp

Wichtige Verbindung zwischen Kirchhellen Mitte und Grafenwald

Nach erfolgreicher Fertigstellung der neuen Fahrradstraße im Bottroper Norden wird eine bedeutende Verbindung zwischen Kirchhellen Mitte und Grafenwald geschaffen. Die neue Route, die im November des vergangenen Jahres begonnen wurde, erstreckt sich von der Straße "Am Schleitkamp" über "Heimersfeld" fast bis hin zur Straße "Zur Grafenmühle". Hier stehen noch Kanalarbeiten an, die abgeschlossen werden müssen.

Stadt Bottrop© Stadt Bottrop

Klaus Müller, Technischer Beigeordneter, betont die Wichtigkeit dieser neuen Strecke im Bottroper Fahrradstraßennetz: "Mit diesem neuen Abschnitt wird die Kirchhellener Mitte mit den bereits bestehenden Fahrradstraßen an der Burgstraße vorbei an der Gregorschule mit Grafenwald verbunden. Das Fahrradstraßennetzt im Bottroper Norden wurde zu 95 Prozent vom Land gefördert. Die Gesamtsumme der Baumaßnahmen beläuft sich dabei auf 640.000 Euro.

Die Route erfreut sich großer Beliebtheit bei Radfahrern, besonders im Sommer, wenn sie zu den beliebten Ausflugszielen rund um die Grafenmühle und den Heidesee führt. Um die Vorfahrtsregelung eindeutig zu gestalten, wurde die Fahrbahn im Kreuzungsbereich rot eingefärbt und Pflastersteine mit einem abgesenkten Bordstein verlegt, ergänzt durch Schilder und Piktogramme.

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Steffen Jonek, Leiter des Fachbereichs Tiefbau, erklärt: "Wir werden einen entsprechenden Förderantrag stellen, damit auch die bereits länger bestehenden Fahrradstraßen in Kirchhellen an diese Gestaltung angeglichen werden." Auch eine mögliche Querungshilfe für die Bottroper Straße steht auf der Agenda und muss mit den entsprechenden Instanzen auf Umsetzbarkeit geprüft werden. Perspektivisch ist auch eine weitere Radstraßenverbindung in Richtung Dorsten im Gespräch, jedoch liegen hier noch keine konkreten Pläne vor. Ebenso ist eine Beschlussvorlage für den östlichen Teil des Bottroper Innenstadtbereichs in absehbarer Zeit geplant.

Was gilt auf einer Fahrradstraße?

Radfahrer haben Vorfahrt und dürfen nur mit einem Abstand von 1,50 Metern überholt werden. Die Maximalgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Pkw und/oder Motorräder dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden und müssen das Nebeneinanderfahren von Radlern akzeptieren, was hier ausdrücklich erlaubt ist.

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