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Personalausweis

Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige.

Beschreibung

Beschreibung

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt jedoch nicht für Personen mit einem gültigen Reisepass.

Für Kinder unter 16 Jahren kann auf Wunsch ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.

Der Personalausweis kann im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen beantragt werden. Er wird anschließend von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin im Scheckkartenformat erstellt. Im Personalausweis ist ein Chip integriert, auf dem neben den persönlichen Daten auch das Lichtbild und die Fingerabdrücke verschlüsselt abgespeichert sind.

Die Beantragung des Personalausweises ist grundsätzlich nur am Ort Ihrer Hauptwohnung möglich.

Bei Namensänderung durch Eheschließung kann der Personalausweis frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beantragt werden. Eine Bestätigung des Standesamtes über die Anmeldung und den Termin der Eheschließung mit der zukünftigen Namensführung ist vorzulegen.

Den Personalausweis können Sie nach ca. 3 Wochen in dem Bürgerbüro abholen, in dem Sie ihn beantragt haben. Sie können auch jemanden hierzu bevollmächtigen. Hierzu finden Sie unter "Downloads und Links" ein entsprechendes Formular. Unter "Statusabfrage beantragter Dokumente" ("Downloads und Links") können Sie jederzeit den Lieferstatus abfragen. Hierzu müssen Sie lediglich die Dokumentennummer eingeben, die Ihnen auf der Quittung eingetragen oder gesondert mitgeteilt wurde. Für den Fall, dass Sie bei der Beantragung Ihre E-Mail-Anschrift hinterlegt haben, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt.

Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen (z. B. unverhoffter Antritt einer Reise, Personalausweis abgelaufen, verloren oder gestohlen bzw. wenn Sie keinen Reisepass besitzen) können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der maximal drei Monate Gültigkeit hat, beantragen.

Bei Auslandsreisen:

Sobald minderjährige Kinder nicht mit ihren gesetzlichen Vertretern (in der Regel die Eltern) sondern mit Bekannten oder Verwandten ins Ausland reisen, wird von der Bundespolizei empfohlen, eine sog. "Reisevollmacht" der gesetzlichen Vertreter mitzuführen. Unter "Downloads/Links" finden Sie hierzu die entsprechenden Informationen sowie ein Formular.

Die aktuellen Einreisebestimmungen sowie Reiseinformationen erhalten Sie nur von der jeweiligen Auslandsbotschaft oder unter: "Auswärtiges Amt" ("Downloads und Links").

Umgang mit dem Personalausweis / Funktionalitäten:

Hinsichtlich des sicheren Umgangs mit dem Personalausweis und der einzelnen Funktionalitäten, insb. zur Online-Ausweisfunktion wird auf die Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern ("Downloads und Links") verwiesen.

Sperrkennwort, Verlust und Wiederauffinden des Personalausweises
Sollten Sie den Personalausweis verloren haben oder wurde er Ihnen gestohlen, so setzen Sie sich unverzüglich mit den Mitarbeitern/innen des Bürgerbüros in Verbindung. Diese veranlassen die sofortige Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Die Sperrung können Sie auch direkt über die

Sperrhotline:

Tel.: 116 116 (kostenfrei), aus dem Ausland +49 116 116 (gebührenpflichtig),

veranlassen. Sie müssen dort jedoch das Ihnen von der Bundesdruckerei GmbH übermittelte Sperrkennwort angeben.

Zusätzlich ist es erforderlich, dass Sie anschließend persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, um den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises sowie eine von Ihnen selbst veranlasste Sperrung bei der Sperrhotline zu bestätigen.

Haben Sie sich zusätzlich für die Nutzung der nachfolgend beschriebenen Funktion der digitalen Unterschrift entschieden, beachten Sie bitte, dass Sie diese nur bei dem Anbieter sperren lassen können, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.

Ihr neuer Personalausweis ist, sofern die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist, für die Nutzung der digitalen Unterschrift vorbereitet. Diese ist der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Sie können die Unterschriftsfunktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Personalausweis nachladen.

Dieses Signaturzertifikat müssen Sie jedoch bei Drittanbietern (sogenannte Zertifizierungsdiensteanbieter) beantragen.

Folgen des Nichtbesitzes eines gültigen Personalausweises:
Sollten Sie keinen oder keinen gültigen Personalausweis bzw. ersatzweise einen Reisepass besitzen, obwohl Sie dazu verpflichtet sind (s. oben 1. Absatz), so wird darauf hingewiesen, dass Sie damit eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden kann. Die Höhe des Betrages ist abhängig von dem Zeitraum, der seit dem Beginn der Besitzpflicht vergangen ist und beträgt zwischen 25,- und 90,- € zzgl. evt. Gebühren und Auslagen.

Für den Fall, dass Sie wegen Krankheit, dauerhafter Behinderung oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sein sollten, einen Personalausweis zu beantragen, so besteht auch die Möglichkeit, sich hiervon befreien zu lassen. Setzen Sie sich in einem derartigen Fall bitte telefonisch mit uns in Verbindung oder beauftragen Sie damit eine bevollmächtigte Person.

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten. Ausnahme: Für die PIN-Setzung ist kein Termin notwendig, sondern kann jederzeit innerhalb der Öffnungszeiten an der Infotheke erledigt werden.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.

Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde

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Ab dem 01.05.2024 wird der Personalausweis ein leicht verändertes Design haben. (Der Doktortitel wird dann nicht mehr im Namensfeld erscheinen, sondern auf der Rückseite neben den Künstler- und Ordensnamen.)
Aufgrund der damit verbundenen Produktionsumstellung können im Monat April keine Dokumente mit Vordatierung über den 01.05.2024 hinaus bestellt werden. (Vordatierte Antragstellungen - bspw. bei geplanter Eheschließung mit Namenswechsel und kurzfristig danach beabsichtigte internationale Reise).

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