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2024/025 - Ersatzbestimmung Bezirksvertretung Bottrop-Süd

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 13.09.2020
Ersatzbestimmung eines Vertreters in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd

Die gewählte Bewerberin der SPD für die Bezirksvertretung Bottrop-Süd, Frau Katja Pelizäus, verzichtet ab dem 01.05.2024 auf ihr Mandat in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd. Gemäß § 46a i.V.m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Norbert Richter, wh. Johannesstr. 75 in 46240 Bottrop, als Nachfolger der gewählten Bewerberin Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Süd geworden ist.

Gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,

b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wähler-
    gruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c) die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 22.04.2024                                                    

gez. Tischler
Wahlleiter

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