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2024/002 - Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 aufgrund § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Entwurf der Änderung Nr. 14 des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf „Feuerwehr“ westlich der Rentforter Straße und zur Darstellung einer Grünfläche nördlich der Straße Im Pinntal ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  • Der vom Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 16.06.2020 gefasste Beschluss, für Flächen westlich der Rentforter Straße und südlich der Straße In der Koppel (Flurstücke 471, 472 und 473 in Flur 75 der Gemarkung Kirchhellen) den Bebauungsplan Nr. 98 „Feuer- und Rettungswache 2“ aufzustellen, wird aufgehoben.
  • Für Flächen westlich der Rentforter Straße und südlich der Straße In der Koppel (Flurstücke 472 und 473 in Flur 75 der Gemarkung Kirchhellen) ist der Bebauungsplan Nr. 98 „Feuer- und Rettungswache II“ aufzustellen.
  • Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 98 „Feuer- und Rettungswache 2“ ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Planbereiche sind in den folgenden Übersichtsplänen gekennzeichnet.


© Stadt Bottrop

© Stadt Bottrop

© Stadt Bottrop

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlagerung der im Ortsteil Kirchhellen bereits vorhandenen Feuer- und Rettungswache 2 zu schaffen.

Der Bebauungsplan setzt eine vorgezogene Artenschutzmaßnahme (CEF-Maßnahme) auf einer Fläche außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans fest. Es handelt sich dabei um die folgende externe Fläche bzw. Maßnahme:

  • Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist zum Schutz der Feldlerche auf einer mindestens 10.000 m² großen Teilfläche des Flurstücks 43 in Flur 76 der Gemarkung Kirchhellen eine Feldvogelbrache anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Die Maßnahme ist als vorgezogene Artenschutzmaßnahme (CEF-Maßnahme) vor Beginn der Erschließungsarbeiten umzusetzen.

Die 10.000 m² große Teilfläche des Flurstücks 43 in Flur 76 der Gemarkung Kirchhellen ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet:


© Stadt Bottrop

    

                                                       Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Entwürfe zur Änderung Nr. 14 des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 98 „Feuer- und Rettungswache 2“, die zugehörigen Begründungen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, , in der Zeit vom 29.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.o-sp.de/bottrop/

eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwürfe zur Änderung Nr. 14 des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 98 „Feuer- und Rettungswache 2“, die zugehörigen Begründungen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Neben den Entwürfen und den zugehörigen Begründungen sind umweltbezogene Informationen in Form der Umweltberichte, in Form von Gutachten und Fachbeiträgen sowie in Form von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange verfügbar. Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltberichte, als Bestandteil der Begründungen, gegliedert nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB mit Aussagen zu den erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Menschen einschließlich menschliche Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Landschaftsbild sowie zu den Wechselwirkungen dieser Schutzgüter,
  • Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Böden, zu möglichen Bodenbelastungen sowie zu den Grundwasserständen und zur Versickerungsfähigkeit des Untergrunds (Orientierende Bodenuntersuchungen),
  • Informationen zum Verkehrsaufkommen der geplanten Feuer- und Rettungswache, zu den Auswirkungen auf das vorhandene Verkehrsnetz und zu den zur Abwicklung des Verkehrsaufkommens erforderlichen Maßnahmen (z.B. Anbindung an das vorhandene Verkehrsnetz, Beeinflussung von Ampelanlagen im Alarmfall),
  • Informationen zu den durch den Betrieb der Feuer-und Rettungswache verursachten Geräuschemissionen und Geräuschimmissionen, zu den Auswirkungen auf die in der Umgebung vorhandenen Nutzungen sowie zu den vor diesem Hintergrund erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen,
  • Informationen zur im Plangebiet und im Umfeld vorhandenen klimatischen Situation, zu den Auswirkungen der Planung auf das lokale und globale Klima (Kaltluftströme, Hitzebelastung, Starkregenereignisse, Treibhausgasemissionen) sowie zu Kompensationsmaßnahmen,
  • Informationen zu den im Plangebiet sowie im Umfeld vorhandenen besonders geschützten Arten, zu den Auswirkungen der Planung auf die vorgefundenen besonders geschützten Arten (Feldlerche) und zu den erforderlichen Maßnahmen zum Schutz dieser Arten,
  • Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Biotopen und Biotoptypen, zu den durch die Planung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft sowie zu den zur Kompensation dieser Eingriffe erforderlichen Maßnahmen,
  • als Bestandteil der Begründungen Informationen zur geplanten Entwässerung des Plangebiets (Schmutzwasser und Niederschlagswasser).

Diese Unterlagen können ebenfalls im Internet sowie während der öffentlichen Auslegung im Kundenzentrum Bauen eingesehen werden.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise über das oben angegebene Internet-Portal oder an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanungbottropde. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgebgeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ergänzend wird in Bezug auf die Änderung des Flächennutzungsplans darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bottrop, den 15.01.2024

                                                                                                   gez.: T i s c h l e r
                                                                                                (Oberbürgermeister)

 

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