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2020/048 - Wahl des Integrationsausschusses

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Wahl des Integrationsausschusses der Stadt Bottrop
hier: Bekanntmachung des Wahltages und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahl des Integrationsausschusses der Stadt Bottrop findet am Tag der Kommunalwahlen, das ist

                                      Sonntag, 13.09.2020

in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

Gem. § 4 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsausschusses der Stadt Bottrop (IntWahlO) fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates einzureichen.

Wahlvorschläge können von Gruppen von Wahlberechtigten und/oder Bürgern (Listenwahlvorschlag) oder einzelnen Wahlberechtigten sowie einzelnen Bürgerinnen und Bürgern (Einzelbewerber) vom Tage dieser Aufforderung an bis zum 59. Tage vor der Wahl, das ist

                             Donnerstag, 16.07.2020, 18.00 Uhr,

beim Amt für Informationsverarbeitung, Böckenhoffstr. 44 - 46, Zimmer 108, eingereicht werden. Für jeden Listenwahlvorschlag und jeden Einzelbewerber können Stellvertreter benannt werden. Jeder Wahlvorschlagsberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Einreichungsfrist ist eine Aus-schlussfrist, d.h. Wahlvorschläge, die nach dem 16.07.2020, 18.00 Uhr, eingehen, sind ungültig.

Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so rechtzeitig einzureichen, dass mögliche Mängel, die deren Gültigkeit berühren, noch vor Ablauf der Ein-reichungsfrist beseitigt werden können.

Als Wahlbewerber kann jeder/jede Wahlberechtigte sowie jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde benannt werden, sofern sie/er ihre/seine Zu-stimmung schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.

Jeder Listenwahlvorschlag muss von der Leitung der den Wahlvorschlag einreichenden Gruppe unterzeichnet sein und den Nachweis enthalten, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand besitzt und die Benennung und Aufstellung der Bewerber nach demokratischen Grundsätzen erfolgt ist.

Der Wahlvorschlag muss Vornamen und Familiennamen, die Staats-angehörigkeit, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift der Haupt-wohnung des/der Wahlbewerbers/in enthalten.

Jeder Wahlvorschlag muss als ‘‘Listenwahlvorschlag“ oder als “Einzelbewer-ber/in“ gekennzeichnet und mit einer Bezeichnung des Wahlvorschlages versehen sein. Fehlt diese, tritt ersatzweise der Name des ersten Bewerbers/der ersten Bewerberin an die Stelle der Wahlvorschlagsbezeichnung.

Der Wahlvorschlag muss von 10 Wahlberechtigten des Wahlgebiets unterstützt sein. Unterschriften sind eigenhändig und handschriftlich abzugeben. Jeder Wahlberechtigte darf mit seiner Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Mehrfachunterstützungen für verschiedene Wahlvorschläge sind bei allen Wahlvorschlägen ungültig. Die Unterzeichner müssen deutlich lesbar, persönlich und handschriftlich Vornamen und Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung angeben. Die Unterstützung eines Wahlvorschlages durch den wahlberechtigten Bewerber ist zulässig.

In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden.

Für die Wahlvorschläge und die Unterstützungsunterschriften sind die Form-blätter zu verwenden, die das Wahlamt der Stadt Bottrop, Böckenhoffstr. 44 - 46, Zimmer 108, kostenlos bereithält.

Bottrop, 04.05.2020                                                               

Der Wahlleiter
gez. Ketzer
Erster Beigeordneter

 

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