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Erster Beigeordneter Emilio Pintea

Emilio Pintea© Jan Niklas Mochalski

Emilio Pintea ist Erster Beigeordneter der Stadt Bottrop und damit der erste Vertreter des Oberbürgermeisters in seiner Eigenschaft als Chef der Verwaltung. Seine erste Amtszeit begann am 1. September 2023, nachdem ihn der Rat der Stadt am 7. März 2023 gewählt hatte.

Zu seinem Dezernat gehören der Fachbereich Recht und Ordnung, das Bürgerbüro mit Standesamt, das Straßenverkehrsamt und das Amt für Informationsverarbeitung. Der Erste Beigeordnete ist zudem für das Amt für Feuer-, Zivilschutz und Rettungsdienst sowie die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (BEST) als Anstalt öffentlichen Rechts zuständig.

Weiterhin ist er Verwaltungsratsvorsitzender der BEST und nimmt in der Außenvertretung die Interessen der Stadt in der Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen und in der Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH wahr. Außerdem ist er Mitglied im Verwaltungsrat des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Münsterland-Emscher-Lippe.

Werdegang

Emilio Pintea ist Jurist und seit Mai 2001 bei der Stadt Bottrop beschäftigt. Er begann seine Laufbahn im damaligen Rechts- und Versicherungsamt. 2002 wurde er stellvertretender Leiter dieses Amtes, aus dem später der Fachbereichs Recht und Ordnung hervorging. Seit September 2016 leitet er diesen Fachbereich, dessen vier Abteilungen zuständig sind für allgemeine Rechts- und Versicherungsangelegenheiten, für das Gewerberecht, Allgemeine Gefahrenabwehr und den Kommunalen Ordnungsdienst, für das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie für die Ausländerbehörde.

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Ruhruniversität Bochum mit dem zweiten Staatsexamen 1999. Danach war er zunächst freiberuflich als Jurist tätig und danach als Referent bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Bezirksverwaltung Mülheim, bevor er zur Stadt Bottrop wechselte.

Nebentätigkeiten

Erster Beigeordneter Emilio Pintea hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, über die von ihm wahrgenommenen Nebentätigkeiten sowie die hierfür erhaltenen Vergütungen Auskunft zu erteilen. Damit soll Transparenz über die Art der Nebentätigkeiten und die damit verbundenen Vergütungen hergestellt werden.

Vergütungen aus einer oder mehrerer Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, welche in einem Kalenderjahr die Höchstgrenze nach § 13 Abs. 1 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung - NtV) vom 21.09.1982 (Öffnet in einem neuen Tab) übersteigen, sind an die Stadt Bottrop abzuführen.

Da Emilio Pintea sein Amt erst zum 1. September 2023 angetreten hat, gibt es für ihn noch keine Aufstellung der Nebentätigkeiten aus dem vergangenen Jahr. Sobald diese Informationen vorliegen, werden sie hier als Download zur Verfügung gestellt.

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