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Einzelfallberatung

Die Schulpsychologische Beratungsstelle bietet individuelle Beratung und Unterstützung an.

Grundsätze einer Beratung

© Unplash, Salvatore Ventura

Eine schulpsychologische Beratung ist immer freiwillig. Sie ist kostenlos und unterliegt der gesetzlich geregelten Schweigepflicht. Ratsuchende können sich daher auf Verschwiegenheit verlassen. Ohne das ausdrückliche, schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten darf beispielsweise kein Austausch an Informationen mit Lehrkräften, Ämtern oder anderen Beratungsdiensten erfolgen.

Dieser Geheimnisschutz gilt auch für Schulleitungen, Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Fachpersonal, wenn sie für sich selber Rat suchen.

Beratung für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Lehrkräfte

Liegen bei einer Schülerin oder einem Schüler Leistungsprobleme vor, bestehen Verhaltensprobleme, sei es im Lern- und Arbeitsverhalten oder auch im sozialen Bereich oder gibt es im Schulalltag belastende Konflikte mit anderen Schülerinnen oder Schülern oder eventuell auch mit Lehrkräften? In solchen und anderen Fällen bietet die Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Bottrop kompetente Unterstützung an.

Die Schulpsycholog:innen versuchen, herauszuarbeiten, in welche schulischen oder familiären Zusammenhänge das geschilderte Problem eingebettet ist. Dabei entstehen für die Ratsuchenden häufig neue Sichtweisen und Bewertungen des Problems, so dass andere, neue Wege für die Lösung offen werden. Die Berater:innen verstehen sich als Mittler:innen zwischen allen Beteiligten und stehen für partnerschaftliche Konfliktlösungen. Wenn Familie und Schule mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle zusammenarbeiten, sind die Chancen für einen Erfolg am größten.

An der Schulpsychologischen Beratungsstelle dürfen sowohl Eltern als auch Schüler:innen ohne ihre Eltern anmelden. Kinder und Jugendliche haben seit Juni 2021 laut Gesetz §8 (3) SGB VIII ein Recht auf Beratung auch ohne Kenntnis der Eltern, wenn diese eine (erfolgreiche) Beratung verhindern würden. Ebenfalls ist eine gemeinsame Anmeldung der Eltern mit der Schule möglich.

Nach einem Erstgespräch mit den Ratsuchenden (evtl. unter Einbezug der Schule) folgen weitere diagnostische Schritte. Neben dem Einsatz psychologischer Testverfahren sind zusätzlich Gespräche mit der Klassenlehrkraft, mit anderen pädagogischen Fachkräften in der Schule oder anderen Beratungseinrichtungen hilfreich für die Abklärung des Problems. Ist dieses hinreichend geklärt, beginnen Maßnahmen zur Problemlösung sowohl in der Schule als auch im familiären Umfeld, die dann weiter von der Schulpsychologischen Beratungsstelle unterstützt und prozesshaft begleitet werden können. Diese Einzelfallberatung steht allen Schülerinnen und Schülern und deren Eltern aller Bottroper Schulen zur Verfügung.

© Stadt Bottrop

Zur Einzelfallberatung kann man sich am besten telefonisch über das Sekretariat bei Katja Brück (02041 704621) anmelden.

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