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Neue Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung für 2022

Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Einkommensgrenzen für die soziale Wohnraumförderung, die Wohnberechtigung für Sozialwohnungen und für mögliche Zinssenkungen bei vorhandenen Eigentumsmaßnahmen.

Die Einkommensgrenzen ändern sich nach Ablauf von jeweils drei Jahren. Grundlage hierfür sind veränderte Verbraucherpreise der privaten Haushalte. Die Einkommensgrenzen sind gekoppelt an Haushaltsgrößen.

Einkommensgrenzen
1-Personen-Haushalt 20.420 €
2-Personen-Haushalt 24.600 €
Mehrbetrag für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 5.660€
Kinderzuschlag 740 €

Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens bleiben Beträge bei Vorliegen einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, für die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen, für Haushalte mit zwei Personen sowie Ehepaaren mit mindestens einem Kind, anrechnungsfrei.

Weiterführende Hinweise erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung für Wohnungswesen im Stadtplanungsamt.

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