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© Stadt Bottrop

Neuer Mietspiegel für die Stadt Bottrop erschienen

Mietrichtwerte steigen zum 1. Januar 2023 um durchschnittlich 6,6 %

Die Stadt Bottrop hat den Mietspiegel unter Mitwirkung des Mieterbundes Rhein-Ruhr, Bezirk Bottrop e.V., des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins e.V. und des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop neu erstellt und am 15. Dezember 2022 mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen.

Demnach steigen die mittleren Mietrichtwerte der Baualtersklassen gegenüber dem Mietspiegel 2020 zwischen 6 % und 9,7 %, durchschnittlich über alle Baujahre um 6,6 %.

Grundlage für den Beschluss war eine kontinuierliche Datenerhebung in den letzten 6 Jahren, in denen Mieter und Vermieter mittels Fragebogen über ihre Mietverhältnisse befragt worden sind. Insbesondere waren dies Angaben über die Art, Ausstattung, Größe, Beschaffenheit und Lage der Wohnung sowie über die vereinbarte Nettokaltmiete. Die Art der Datenerhebung und Auswertung wird den Anforderungen eines einfachen Mietspiegels gemäß § 558c BGB gerecht.

In Übereinstimmung mit § 558 (2) BGB umfasst die Mietdatensammlung sowohl Neuvertragsmieten als auch Mietveränderungen im laufenden Mietvertrag (Bestandsmieten). Diese „ortsübliche Vergleichsmiete“ gemäß Mietspiegel stellt somit keine aktuelle Marktmiete dar. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass sich die auf den Mietangaben des Mietspiegels beruhenden Mietsteigerungen von den Aussagen in den zuletzt veröffentlichten Presseartikeln stark unterscheiden. In diesen Presseartikeln wurden Mietsteigerungen in Bottrop von 11 % innerhalb eines Jahres und von 19 % seit 2017, also innerhalb des Betrachtungszeitraumes des Mietspiegels, genannt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Systematik bei der Erstellung des Mietspiegels gem. BGB bewirkt somit, dass sich kurzfristige Änderungen des Mietpreisniveaus geringer auf die Vergleichsmiete auswirken. In Wohnungsmietmärkten mit kontinuierlich steigenden Angebotsmieten wird dadurch eine Dämpfung des Mietpreisanstiegs bewirkt und ist gesetzlich gewollt.

Der aktualisierte Bottroper Mietspiegel unterscheidet sich im Aufbau nicht wesentlich von dem vorherigen Mietspiegel aus 2020. Neben der Aktualisierung des Zahlenwerkes wurden einige wenige wertrelevante Kriterien angepasst und redaktionelle Ergänzungen angebracht.

Das Hauptanwendungsfeld des Mietspiegels ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Daneben ist der Mietspiegel eine Orientierungshilfe beim Neuabschluss von Mietverträgen.

Der Mietspiegel schützt damit den Mieter vor marktfernen, unangemessenen Mieterhöhungen und gleichzeitig kann der Eigentümer von Mietwohnungen auf dieser Basis eine Rendite erzielen, die das Investment weitestgehend refinanzieren lässt. Die Herausgabe eines Mietspiegels liegt damit im Interesse von Mietern und Vermietern.

Der Mietspiegel ist voraussichtlich ab Mitte Januar als Druckexemplar u. a. bei den Interessenverbänden der Vermieter und Mieter erhältlich oder kann bei der Stadt Bottrop, Abt. Grundstückswertermittlung, Postfach 10 15 54, 46215 Bottrop gegen Übersendung eines mit der Empfängeradresse versehenen ausreichend frankierten Umschlages angefordert werden. Zudem steht der Mietspiegel ab sofort unter www.bottrop.de/mietspiegel zum kostenlosen Download bereit.

Hinweis:

Um auch zukünftig einen verlässlichen Mietspiegel erstellen zu können, bittet die Stadtverwaltung die Bürger um Mithilfe. Im Internet unter www.bottrop.de/mietspiegel kann ein Fragebogen online ausgefüllt werden, in dem vom Vermieter bzw. Mieter Angaben zur Lage, Ausstattung, Zustand und Miethöhe des Wohnobjektes gemacht werden können. Die dort gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und lediglich statistisch ausgewertet. Der Fragebogen steht ebenfalls zum Download bereit.

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