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Gehwegparken nicht erlaubt

Problem auf der Hans-Böckler-Straße in Höhe des Parkfriedhofs

Das Straßenverkehrsamt der Stadt Bottrop weist aus gegebenen Anlass darauf hin, dass das Gehwegparken auf der Hans-Böckler-Straße in Höhe des Parkfriedhofs -insbesondere vor den ansässigen Betrieben nicht erlaubt ist.

Da dies vielfach durch Besucherinnen und Besucher bzw. Kundinnen und Kunden der dortigen Betriebe nicht beachtet wird, werden ab sofort zusätzliche Schwerpunktkontrollen der Verkehrsüberwachung in dem Bereich stattfinden. Die Maßnahme wurde im Vorfeld mit den Geschäftsinhaberinnen und –inhabern bereits abgesprochen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Betriebe ausschließlich zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar sind. Grundsätzlich dürfen und müssen Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, wenn keine Beschilderung dem widerspricht. Dies gilt auch für Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften. Dementsprechend können Besucherinnen und Besucher der dortigen Betriebe ihr Fahrzeug in dem angesprochenen Bereich auf der Hans-Böckler-Straße abstellen.

Die ansässigen Geschäftsinhaberinnen und -inhaber werden ihre Kundschaft ebenfalls auf diesen Umstand hinweisen, um so zu einer sicheren Benutzung des Geh- und Radwegs beizutragen.

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