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Keine Bargeldzahlung bei "Knöllchen"

Bezahlung von Verwarnungen ausschließlich auf elektronischem Weg möglich

Das Straßenverkehrsamt (Abteilung für Verkehrsordnungswidrigkeiten) weist noch einmal darauf hin, dass Verwarngelder aufgrund von festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht mehr mittels Bargeld in den Diensträumen oder bei den Außendienstmitarbeiter:innen bezahlt werden können.

Bereits seit Schließung der Dienststellen im Rahmen der Coronapandemie ist die Bezahlung von Verwarnungen ausschließlich auf elektronischem Weg möglich. Fahrzeugführer:innen können Verwarnungen aus dem Bereich des ruhenden Verkehrs direkt nach Erhalt der „Scheibenwischerverwarnung“ mittels Schnellbezahlfunktionen per Banküberweisung oder alternativ mittels Kreditkarte und Paypal bezahlen. Dazu ist ein entsprechender QR-Code bzw. Girocode aufgedruckt.

Diese Möglichkeit besteht zusätzlich auch im Rahmen der elektronischen Anhörung nach Erhalt eines schriftlichen Anhörungs- bzw. Zeugenfragebogens bei Verstößen im ruhenden und fließenden Verkehr.

Selbstverständlich können Verwarnungen und Bußgelder auch mittels Überweisungsträger auf das städtische Konto überwiesen werden.

Eine Annahme von Bargeld erfolgt nicht mehr.

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