wird gezahlt für Auszubildende (oder Teilnehmer einer AsA oder EQ)
ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Höhe der Miete, Einkommen der Eltern etc.
wird individuell berechnet und von der BA ausgezahlt
wird für die Dauer der Berufsausbildung gezahlt
wird bei der Agentur für Arbeit online oder vor Ort beantragt
Voraussetzungen
wird nur gezahlt, wenn für die Dauer der Berufsausbildung nicht bei den Eltern gewohnt werden kann bzw. schon eine eigene Wohnung existiert.
Zitat: "Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden (oder waren dies) oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben."
nicht für schulische Ausbildungen -> hier wäre ggf. BAföG zu beantragen
wenn schon ein Berufsabschluss vorliegt, dann ist BAB für eine Zweitausbildung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich
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