Vermittlung und Begleitung von Ausbildungssuchenden in ein Ausbildungsverhältnis durch einen Bildungsträger. Zuschuss an das ausbildende Unternehmen.
Zielgruppen: Ausbildungssuchende und Unternehmen
Umfang und Inhalte
Zuweisung und Absprache zur Teilnahme erfolgt durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
Nach Meldung des/der Jugendlichen erfolgt ein "Matching" von Ausbildungssuchendem und Unternehmen durch den Bildungsträger. Der Bildungsträger unterstützt die Ausbildungssuchenden bei der Suche nach passenden Ausbildungsstellen und bei der Kontaktaufnahme mit den Unternehmen. Er vermittelt bei auftretenden Problemen und unterstützt beim Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Der Ausbildungsbetrieb erhält einen Zuschuss für das Bereitstellen der zusätzlichen Ausbildungsstelle.
Voraussetzungen
Ausbildungssuchende/r muss bei der Berufsberatung als ausbildungssuchend geführt werden und auch (falls zutreffend) mit dem Jobcenter Rücksprache halten.
als Orientierung zur passenden Akquise in besonders erfolgversprechenden oder förderbedürftigen Branchen existieren sog. "Positivlisten"
Es gibt nur eine begrenzte Anzahl an Teinahmeplätzen im Jahr, d.h eine ausreichende Kapazität muss noch vorhanden sein.
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