So wird's gemacht
Informationen zum Antragsverfahren
Zur Antragsstellung ist das entsprechende digitale Antragsformular zu nutzen.
Formular für Mieter (Öffnet in einem neuen Tab)
Formular für Vermieter (Öffnet in einem neuen Tab)
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Geschäftsstelle prüft, ob das jeweilige Vorhaben im Rahmen der Richtlinie formal förderfähig ist. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingang.
Eine Ablehnung wird begründet und es wird ggf. zur Nachbesserung aufgefordert.
Förderfähige Maßnahmen werden dem Entscheidungsgremium vorgelegt.
Entscheidungsgremium
Das Entscheidungsgremium tagt bedarfsabhängig.
Im Entscheidungsgremium vertreten sind:
- Vorsitzende:r bzw. Stellvertreter:in des Wirtschaftsförderungsausschusses
- Bezirksbürgermeister:in bzw. Stellvertreter:in des Bezirks Mitte
- Vorsitzende:r des Einzelhandelsverbands und der IHK Nord Westfalen
- ein(e) Vertreter:in der drei Interessengemeinschaften
- Jeweils ein(e) vom Vorstand der Sparkasse Bottrop und der Volksbank Dorsten, Kirchhellen, Bottrop benannte:r Vertreter:in
- Vertreter:innen der Verwaltung