Maßnahmenbündel zur Innenstadt beschlossen
Der Rat der Stadt Bottrop hat drei Beschlüsse mit breiter Mehrheit gefasst, die die Bottroper Innenstadt stärken sollen.
Gleich drei Tagesordnungspunkte hatte der Rat der Stadt Bottrop am Dienstag, 27. April 2021, abzuarbeiten, die sich auf die Entwicklung in der Innenstadt beziehen. Mit breiter Mehrheit beschloss der Rat, das Hansaviertel in der Innenstadt zum Sanierungsgebiet zu erklären. Weiterhin wurde die Richtlinie für den Verfügungsfonds zur Anmietung von Ladenlokalen beschlossen und breite Mehrheit fand auch, dass Bottrop dem Städtenetzwerk Innenstadt NRW beitreten wird.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Hansaviertel"
Der Rat der Stadt hat eine Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes "Hansaviertel" beschlossen, in dessen Rahmen die zukünftigen Maßnahmen zur städtebaulichen Sanierung in die Wege geleitet werden sollen. Die Erklärung und räumliche Fassung ermöglicht es der Stadt Bottrop in Zukunft, Fördertöpfe und Zuwendungen zur städtebaulichen Entwicklung abzugreifen und eine gezielte Entwicklung in die Wege zu leiten. Dazu ist aber zunächst eine Reihe von Vorarbeiten notwendig, für die nun der Rat grünes Licht gegeben hat.
So kann für das Hansaviertel ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet werden. Bereits die Erarbeitung eines solchen Entwicklungskonzepts ist grundsätzlich förderfähig. Die Stadtverwaltung klärt derzeit mit der Bezirksregierung Münster, ob und in welcher Höhe die Planungskosten bezuschusst werden können.
Hintergrund ist, dass durch den Wegfall der großen Kauf- und Warenhäuser wie Karstadt, Hansazentrum und eine Vielzahl von Filialisten die Frequenzbringer für die Innenstadt ausblieben und sowohl Attraktivität als auch Qualität des gesamten Einkaufsbereiches „Hansaviertel“ sanken. Weiterhin haben alle Innenstädte und der Einzelhandel mit einem veränderten Kundenverhalten beispielsweise im Hinblick auf den Online-Handel zu kämpfen. Dadurch verringerte sich insgesamt in der Innenstadt die Frequenz an Passanten, was zu einem Verlust der Einzelhandelszentralität führte.
Richtlinie für den Verfügungsfonds zur Anmietung von Ladenlokalen
Das Land NRW hat im Zuge der Corona-Pandemie das Sofortprogramm Innenstadt 2020 aufgelegt. In Bottrop wird dieses Programm durch zwei Bausteine umgesetzt: Die Anmietung von sieben Ladenlokalen und Weitervermietung an Interessenten zu einem günstigen Mietpreis für eine befristete Dauer und der Aufbau eines Zentrenmanagements, das diesen Prozess steuern soll.
Die Gesamtkosten bei einer Anmietung von sieben Ladenlokalen liegen bei 470.000 EUR davon sind 90 Prozent förderfähig (423.000 EUR), sodass der Eigenanteil für die Stadt Bottrop bei 47.000 EUR liegt. Das Programm läuft zwei Jahre. Die reduzierte Kaltmiete von 70 Prozent der bisherigen Einnahmen übernimmt dann die Stadt. Die Händler übernehmen 20 Prozent der Kaltmiete zuzüglich der Nebenkosten.
Bereits am 12. Februar hat sich erstmals eine Jury getroffen, um Bewerbungen und Konzepte für die Ladenlokale zu prüfen. Mit dem Ratsbeschluss können nun die Fördermittel auch beantragt und bewilligt werden. Das Projekt hat damit eine weitere Hürde zur Umsetzung genommen.
Netzwerk Innenstadt NRW
Bottrop arbeitet in Zukunft im Netzwerk Innenstadt NRW mit. Das Netzwerk ist eine Arbeitsgemeinschaft von nordrheinwestfälischen Städten und Gemeinden und wurde 2008 ins Leben gerufen. Es ist für alle Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen offen. Die Geschäftsstelle mit Sitz in Münster steht als Dienstleister für die Steuerung des Netzwerks an der Schnittstelle zwischen den Mitgliedern, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie allen Kommunen und institutionellen Innenstadtakteuren in Nordrhein-Westfalen.
Ziel ist die Sicherung und Entwicklung zukunftsfähiger und attraktiver Innenstädte und Ortskerne in Nordrhein-Westfalen. Die Innenstädte und Nebenzentren sollen stabilisiert und mit Leben erfüllt werden.