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Kindeswohlgefährdung

Dienstleistung des Jugendamtes

Beschreibung

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Gefährdung von Kindern und Jugendlichen melden

Um Kinder und Jugendliche schützen zu können, ist der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Bottrop (ASD) unter anderem auf Ihre Beobachtungen und Informationen angewiesen. Melden Sie sich bitte, wenn Sie befürchten, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet sein könnte.

Sie können dabei auch anonym bleiben! Für Nachfragen ist es jedoch hilfreich, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Ihre Daten werden nicht an die betroffene Familie weitergegeben und auch nicht, dass Sie gemeldet haben!

Wenn Sie eine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen melden wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den ASD der Stadt Bottrop. Eine Meldung können Sie persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder Mail machen.

Alle notwendigen Kontaktinformationen finden Sie unter: "Kontakt"

Sobald Ihre Meldung im ASD eingegangen ist, wird diese umgehend zu den Öffnungszeiten des Jugendamtes bearbeitet. 
Jede Meldung wird ernst genommen!

In Notfällen außerhalb der Sprechzeiten des Jugendamtes

Bei akuten Gefährdungslagen für Kinder und Jugendliche außerhalb der Erreichbarkeitszeiten des Jugendamtes, benachrichtigen Sie bitte die örtliche Dienststelle der Polizei oder der Feuerwehr. Von dort wird dann der Kontakt zu der Notfallrufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Dienstes hergestellt, die dann umgehend die erforderlichen Maßnahmen einleitet.

Anhaltspunkte einer Gefährdung können sein:

  • Misshandlung
  • Vernachlässigung
  • häusliche/körperliche/seelische/sexuelle Gewalt
  • Aufsichtspflichtverletzungen
  • Notsituationen

Personen die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben finden weiterführende Informationen unter: "Kontakt" (Anonyme Beratung gem. § 8 b SGB VIII)

Wie geht es dann weiter?

In Bottrop klärt der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes Meldungen zur Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ab. Ihre Meldung wird dort als mögliche Kindeswohlgefährdung (KWG) erfasst. Bei der Ersteinschätzung einer möglichen KWG sind immer mindestens drei Fachkräfte des ASD Bottrop beteiligt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD haben alle hierfür eine Zusatzausbildung als zertifizierte Kinderschutzfachkraft / insoweit erfahrene Fachkraft.

Bestätigt sich bei der Ersteinschätzung der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, werden durch den ASD umgehend die notwendigen Schritte eingeleitet.

Dabei wird jede KWG im persönlichen Kontakt abgeklärt. Bei Bedarf werden Hausbesuche durchgeführt und Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie Ärzte kontaktiert.

Wird eine Gefährdung festgestellt, werden Beratung und Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche angeboten. Je nach dem Einzelfall können ambulante oder (teil-) stationäre Hilfen eingeleitet werden. 
Dabei werden die Betroffenen immer beteiligt! Die Situation wird transparent und einbeziehend mit den Kindeseltern besprochen.

Wenn Erziehungsberechtigte nicht gewillt oder in der Lage sind, Hilfen anzunehmen und eine akute Gefährdung für Kinder und Jugendliche besteht, so wird die Notwendigkeit einer Schutzunterbringung / Inobhutnahme in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht geprüft.

Hinweis
Aus Gründen des Datenschutzes und zum Schutz der Familien kann das Jugendamt keine Rückmeldungen / Informationen darüber geben, welche Hilfen / Unterstützungen / Maßnahmen für das betroffene Kind*der oder den/die Jugendliche*n getroffen wurden

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