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Beistandschaften

Dienstleistung des Jugendamtes

Beschreibung

Beschreibung

Zu den Aufgaben der Beratung-Unterstützung-Beistandschaft zählen

  • Vaterschaftsfeststellung,
  • Unterhaltsansprüche,
  • Sorgeerklärungen und Negativbescheinigungen

Vaterschaftsfeststellung
Sind Sie bei der Geburt Ihres Kindes nicht mit dem Vater verheiratet, kann die Vaterschaft in einer Urkunde bei einem Notar, beim Standesamt oder dem Jugendamt anerkannt werden.
Die Kindesmutter muss der Anerkennung der Vaterschaft urkundlich zustimmen, damit diese wirksam wird.
Die Vaterschaft kann auch bereit vorgeburtlich anerkannt werden.
Wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will übernehmen wir die Vertretung des Kindes in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren vor Gericht.
Unterhaltsansprüche
Wir beraten und unterstützen den betreuenden Elternteil bei der Berechnung und Realisierung des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes.
Im Rahmen einer Beistandschaft vertreten wir das Kind zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruch vor Gericht.
Junge Erwachsene haben bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die Möglichkeit, sich in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten beraten und unterstützen zu lassen.

Sorgeerklärungen
Bei unverheirateten Eltern hat die Mutter kraft Gesetzes das alleinige Sorgerecht.
Eine entsprechende Bescheinigung (Negativbescheinigung) kann beantragt werden.
Sollen beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht ausüben bedarf es der Beurkundung einer übereinstimmenden Erklärung.
Diese Sorgeerklärung können Sie bei einem Notar oder beim Jugendamt beurkunden lassen.
Wir informieren und beraten Sie in Fragen bezüglich der Sorgeerklärung der sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Hinweis:
Für Beurkundungen ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Die Zuständigkeit der Buchstabenaufteilung richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes/ bzw. vorgeburtlich nach dem Nachnamen der Kindesmutter.

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