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Hausnotruf

Dienstleistung des Sozialamtes

Beschreibung

Beschreibung

Der Hausnotruf wird über die Hilfe zur Pflege nach §§ 61, 64d SGB XII gefördert und dient zur Erhaltung sowie Unterstützung der Selbstständigkeit. Er ist für Menschen gedacht, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme nicht mehr in der Lage sind, in einem Notfall (z. B. Sturz) schnell über ein normales Telefon Hilfe anzufordern. Durch Drücken eines Knopfes oder das Ziehen einer Schnur an dem Hausnotrufgerät (z.B. Armband oder Kette), wird der Kontakt zur Hausnotrufzentrale hergestellt, die rund um die Uhr besetzt ist und somit eine schnelle Hilfe veranlassen kann.
Die praktische Durchführung des Hausnotrufdienstes wird von den Trägern der privaten Wohlfahrtspflege oder anderen anerkannten privaten Organisationen geleistet. Dabei besteht freie Anbieterwahl.


Die Hilfe ist auf Personen beschränkt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und an einer Erkrankung oder Behinderung leiden, die den Einsatz des Hausnotrufsystems aus ärztlicher Sicht sinnvoll erscheinen lassen.
Bei Krankheiten oder Behinderungen, die einen vorzeitigen Altersabbau bewirken, sind Ausnahmen bezüglich der Altersgrenze möglich.
Dazu ist die Einkommenssituation ausschlaggebend. Voraussetzung ist, dass Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld bezogen werden und /oder nur über geringes Einkommen verfügt wird. 
Die gesetzliche Versicherung bezuschusst den Hausnotruf mit 25,50 € pro Monat. Der übersteigende Betrag kann durch die Sozialhilfe gedeckt werden.

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