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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSA) nach dem SGB XII 4. Kapitel

Dienstleistung des Sozialamtes

Beschreibung

Beschreibung

Was ist die Grundsicherung?

Die Grundsicherung ist eine Form der Sozialhilfe und ist im SGB XII geregelt. Sie ist für Personen, die Ihren Bedarf nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) decken können.

Wer kann Grundsicherungsleisten erhalten? 

Personen,

  • die die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben
  • ab dem 18. Lebensjahr, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (gem. § 43 SGB VI)
  • die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind oder
  • die in einer besonderen Wohnform leben

Leistungsberechtigt sind die o.a. Personen, wenn

  • sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen sicherstellen können,
  • sie ihren Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen oder Vermögen des nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können,
  • sie nicht bereits Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und
  • deren Eltern oder Kinder jeweils weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

Was deckt die Grundsicherung?

Die Grundsicherung deckt:

  • den notwendigen Lebensunterhalt wie z.B. Nahrung, Kleidung, Bedürfnisse des täglichen Lebens etc.
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Mehrbedarfe für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel bei Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis

Wie wird die Grundsicherung berechnet?

Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Als Einkommen werden grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt.

Zum Einkommen zählen zum Bespiel:

  • Erwerbseinkommen (Arbeitslohn)
  • Renten und Pensionen jeder Art aus dem In- und Ausland
  • Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, auch wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • Kindergeld, Krankengeld, Zinsen, etc.

Was ist Vermögen – und was nicht?

Vorhandenes Vermögen bis zum Schonvermögen müssen Sie zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung beanspruchen können. Zum Vermögen zählen zum Beispiel:

  • Bargeld, Wertpapiere, Sparbuch -Guthaben
  • Haus- und Grundvermögen
  • Pkw etc. 

Wer stellt die dauerhaft volle Erwerbsminderung fest?

Die Feststellung der Erwerbsminderung erfolgt ausschließlich durch den gesetzlichen Träger der Rentenversicherung. Auf den Bezug einer Rente kommt es hierbei nicht an.

Hat jemand die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht und die Bedürftigkeitsprüfung hat ergeben, dass ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen tatsächlichen gegeben ist, so ist die Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung Voraussetzung für den Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. 


 

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