Essen auf Rädern
Dienstleistung des Sozialamtes
Beschreibung
Beschreibung
Die Versorgung mit "Essen auf Rädern" (EaR) wird nach § 71 SGB XII vom Sozialamt als Altenhilfe unterstützt und soll die tägliche Versorgung alter, gebrechlicher und sozialschwacher Menschen mit einer warmen Mahlzeit sicherstellen.
Die Auslieferung der Mahlzeiten wird von den Trägern der privaten Wohlfahrtspflege oder anderen anerkannten privaten Organisationen geleistet. Dabei besteht freie Anbieterwahl.
Die Hilfe ist auf Personen beschränkt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und nicht in der Lage sind, für sich zu kochen und nicht von anderen Personen versorgt werden können. Bei Krankheiten oder Behinderungen, die einen vorzeitigen Altersabbau bewirken, sind Ausnahmen bezüglich der Altersgrenze möglich.
Dazu ist die Einkommenssituation ausschlaggebend. Voraussetzung ist, dass Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld bezogen werden und /oder nur über geringes Einkommen verfügt wird. Der Eigenanteil bei Empfängern von Grundsicherung liegt bei 1,53 €/Essen und wird bei höherem Einkommen entsprechend gestaffelt.
Einen Vordruck des Antrages finden Sie unter "Links und Downloads".