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Bildung und Teilhabe

Dienstleistung des Sozialamtes

Beschreibung

Beschreibung

Im Rahmen der seit dem 01.01.2011 geltenden Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wurden das Bildungspaket für bedürftige Schülerinnen und Schüler sowie das Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche eingeführt.

Das Bildungspaket umfasst dabei Bedarfe u.a. für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten und Lernförderung. 

Diese Leistung erhält, wer anspruchsberechtigt ist nach dem SGB II, nach dem SGB XII oder Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält.

Bei Kindern in Kindertageseinrichtungen umfasst das Bildungspaket Bedarfe für Ausflüge, mehrtägige Fahrten sowie gemeinschaftliche Mittagsverpflegung. 

Leistungen des Bildungspakets können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine Kindertageseinrichtung bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung gewährt wird. 

Das Teilhabepaket umfasst u. a. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Förderung der kulturellen Bildung sowie die Teilnahme an Freizeiten. Für diese Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben steht maximal ein Betrag in Höhe von 15 Euro monatlich zur Verfügung. 

Leistungen des Teilhabepakets können nur Kindern und Jugendlichen gewährt werden, d.h. nur Personen, die noch nicht volljährig sind. 

Detaillierte Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie unter Rubrik „Downloads / Links". 

Antragsformulare für die einzelnen Leistungen finden Sie ebenfalls unter der Rubrik „Downloads / Links“.

Hinweis:
Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgsetz (AsylbLG) erhalten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Sachgebiet für Leistungen nach dem AsylbLG!

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