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Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) - Heimaufsicht

Dienstleistung des Sozialamtes

Beschreibung

Beschreibung

Die WTG-Behörde Bottrop (Heimaufsicht)  ist zentraler Ansprechpartner sowohl für pflegebedürftige und ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die Wohn- und Betreuungsangebote nutzen, als auch für deren Angehörige und Betreuer, Nutzerbeiräte, Leistungsanbieter und deren Beschäftigte.

Die WTG-Behörde hat die Zielsetzung,

  • die Rechte, die Würde, die Bedürfnisse und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und  Betreuungsangeboten zu schützen
  • die Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer zu wahren und zu fördern
  • die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, die an die Leistungsanbieter gestellt werden (z. B. notwendige Personalausstattung, bauliche Anforderungen, Organisation der Betreuung, Qualität der Pflege, der Betreuung und Versorgung, Wohnqualität), sicherzustellen.

Die WTG-Behörde

  • nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen
  • führt anlassbezogene und regelmäßige Prüfungen der Wohn- und Betreuungsangebote nach dem WTG durch
  • berät Nutzerinnen und Nutzer, deren Angehörige und Betreuer
  • berät Nutzerbeiräte, Vertrauenspersonen, Leistungsanbieter und Beschäftigte
  • moderiert bei Konflikten zwischen Leistungsanbietern und NutzerInnen

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