Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Mittagsverpflegung an Offenen Ganztagsschulen

Dienstleistung des Fachbereichs Schule und Kindertagesbetreuung

Beschreibung

Beschreibung

Für Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf „Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ haben, entfällt ab dem 01.08.2019 der Eigenanteil für das Mittagessen.

Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

Arbeitslosengeld II (SGB II)
Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
Familien mit geringem Einkommen, die keine der genannten Leistungen erhalten, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken können, haben die Möglichkeit, ihren individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen.

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz