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Beantragung einer EG-Vermarktungsbescheinigung (ehemals CITES-Bescheinigung)

Dienstleistung des Fachbereichs Umwelt und Grün

Beschreibung

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Möchten Sie Tiere, Pflanzen oder Erzeugnisse streng geschützter Arten verkaufen oder tauschen?

Für den Handel mit geschützten Tieren, Pflanzen und Erzeugnissen in der EU sind Herkunftsnachweise (Zuchtbescheinigungen, Einfuhrpapiere…) vorgeschrieben. Für streng geschützte Exemplare sowie Teile und Erzeugnisse (EG-Verordnung 338/97 Anhang A) benötigen Sie außerdem eine behördliche Vermarktungsgenehmigung. Unter Vermarktung versteht man dabei zu kaufen, zu verkaufen oder zu Verkaufszwecken vorrätig zu halten, anzubieten, zu befördern, zu kommerziellen Zwecken zu kaufen, zum Kauf anzubieten, zu erwerben oder zur Schau zu stellen.

Ausnahmegenehmigungen können durch die jeweils zuständige Untere Naturschutzbehörde erteilt werden, zum Beispiel für gezüchtete Exemplare oder für Exemplare, die vor Unterschutzstellung erworben wurden. 

Der Schutzstatus von Tieren, Pflanzen und Erzeugnissen kann über die Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz eingesehen werden unter (s. Download/Links).

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