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An-, Um- und Abmeldung meldepflichtiger geschützter Tierarten

Dienstleistung des Fachbereichs Umwelt und Grün

Beschreibung

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Nach der Bundesartenschutzverordnung sind besonders geschützte Wirbeltiere meldepflichtig. Neben Gewerbetreibenden wie Zoohandlungen sind von dieser Meldepflicht auch private Halter betroffen. Die Meldung hat bei der am Wohnort zuständigen Naturschutzbehörde unverzüglich zu erfolgen. Das bedeutet innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Haltung. Auch Zu- und Abgänge von Tieren müssen gemeldet werden sowie der Umzug des Halters mit Tier. Erfolgt der Umzug in eine andere Stadt, müssen Sie ihr Tier bei der Stadt Bottrop abmelden und bei der entsprechenden Behörde Ihrer neuen Heimatstadt wieder anmelden. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Bestandsmeldung muss Angaben über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck, Kennzeichnung und Angaben zu den Elterntieren enthalten.

Der Schutzstatus von Tieren, Pflanzen und Erzeugnissen kann über die Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz eingesehen werden (s. Download/Links).

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