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Landschaftsplanung

Dienstleistung des Fachbereichs Umwelt und Grün

Beschreibung

Beschreibung

Die Untere Naturschutzbehörde ist als Träger der Landschaftsplanung für die Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Landschaftsplans der Stadt Bottrop zuständig.

Mit dem Datum der amtlichen Bekanntmachung vom 05.12.2015 ist der Landschaftsplan Bottrop in der Fassung der Neuaufstellung rechtskräftig geworden.
Der Landschaftsplan erstreckt sich auf den planungsrechtlichen Außenbereich und umfasst mit 6.889 ha 68,5% des Stadtgebietes.

Alle naturräumlichen, landwirtschaftlichen, freizeitlichen und stadtgeographischen Veränderungen sind im neuen Landschaftsplan berücksichtigt, um die aktuellen Gegebenheiten in Einklang mit einer nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu bringen.

Die Ausdehnung der Naturschutzgebiete hat sich darin auf 14,4 ha erhöht. Neu hinzugekommen sind das FFH-NSG Heidesee und das NSG Vöingholz.
Etwas verringert hat sich dadurch die Fläche der ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete um 36 ha auf jetzt 3.861 ha. Mit den festgesetzten geschützten Landschaftsbestandteilen in einer Größenordnung von 124 ha sind jetzt 15,6 % des Stadtgebietes als Biotopverbundflächen (NSG + LB) ausgewiesen.

Neben der Karte mit der Darstellung der Schutzgebiete gibt es noch 2 weitere Karten. Karte 1 enthält die Entwicklungsziele für Natur und Landschaft,
Karte 3 Festsetzungen und Vorschläge für Maßnahmen zur Pflege und weiteren Entwicklung.

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