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Überlassung städtischer Festwiesen und -plätze

Dienstleistung des Fachbereichs Immobilienwirtschaft

Beschreibung

Beschreibung

Die Stadt Bottrop verfügt über insgesamt 8 Festplätze im Stadtgebiet, die gegen Entrichtung einer Gebühr angemietet werden können: 

 

Festplatz

Wasser-
anschluss

 Strom-
 anschluss

 

 Besonderheit

An der Kommende

 

    -

    -

 

Devensstraße

  •  
  •  

 Schlagen von Ankern
 nicht erlaubt

 

Wilhelm-Tenhagen-Platz

  •  
  •  

 Schlagen von Ankern
 nicht erlaubt

 

Kalter Eigen am
Bahnhof-Nord

  •  

    -

 Kein Circus

 

Bogenstraße

  •  

    -

 Für Großcircusse geeignet

 

Scharnhölzstraße/
Funkestraße

  •  

    -

 Für Circusse geeignet

 

Josef-Terwellen-Platz
in Kirchhellen

  •  
  •  

 Kein Circus

 

Grafenwald

  •  
  •  

 Schlagen von Ankern
 nicht erlaubt

Für den Festplatz An der Kommende wird die Wasserversorgung durch die in der Nähe befindliche Grundschule sichergestellt.

Bei den Festplätzen, die über keinen Stromanschluss verfügen, wird die Stromversorgung nach vorheriger Absprache durch den örtlichen Stromversorger sichergestellt.

Bei der Anmietung ist für jede Veranstaltung eine Kaution zu hinterlegen. Neben der Gebühr für die Anmietung wird nach Veranstaltungsende der Wasser- und Stromverbrauch den Nutzern gesondert in Rechnung gestellt.

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