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Teilungsgenehmigung

Dienstleistung des Bauaufsichtsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Soll ein Grundstück geteilt werden, welches bebaut ist, so ist eine Teilungsgenehmigung nach der Landesbauordnung erforderlich.

Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich, wird eine sogenannte "Negativbescheinigung" erteilt.

Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung bzw. der Negativbescheinigung kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.

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