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Ausstellung einer Entfernungsbescheinigung

Dienstleistung des Vermessungs- und Katasteramtes

Beschreibung

Beschreibung

Eine Entfernungsbescheinigung ist die Angabe der zumeist kürzesten befahrbaren Strecke zwischen zwei Liegenschaften, z.B. Wohnhaus und Arbeitsstelle. Die Entfernung wird aus amtlichen Geobasisdaten - in der Regel der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:500 od. 1:1000 - ermittelt.

Insbesondere nach folgenden Vorschriften werden ggf. Entfernungsbescheinigungen benötigt:

  • Sozialgesetzbuch (SGB)
  • Reisekosten-/Umzugskostengesetze des Bundes und der Länder (BUKG, TEVO)
  • Sozialgerichtsgesetz (SGG)

Das örtliche Katasteramt stellt Entfernungsbescheinigungen überwiegend für den Bereich des Stadtgebietes Bottrop aus. In den Fällen, in denen die Strecken über die Gebiete zweier oder mehrerer Gemeinden führen, werden ggf. Teil-Entfernungsbescheinigungen ausgestellt und auf Wunsch der nächsten betroffenen Nachbargemeinde zur weiteren Bearbeitung zugesandt.

Die Beantragung kann schriftlich (postalisch oder Fax) oder persönlich erfolgen.

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