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Ausfertigung von Vermessungsunterlagen

Dienstleistung des Vermessungs- und Katasteramtes

Beschreibung

Beschreibung

Vermessungsunterlagen dienen als Grundlage zur Durchführung von Katasterfortführungsvermessungen sowie für Ingenieurvermessungen. Zu den Vermessungsunterlagen zählen neben Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Liegenschaftsbuch auch Auszüge aus dem Katasterzahlenwerk.

Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 5 VermWertGebO NRW ist die Zusammenstellung der Vermessungsunterlagen durch die Vermessungsstelle gebührenfrei, soweit es sich um hoheitliche Vermessungen im Sinne der Tarifstellen 3 und 4 des VermWertGebT handelt. Das Katasteramt Bottrop stellt den Vermessungsstellen (öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) hierfür einen Online-Zugriff auf die Vermessungsunterlagen bereit, der bei dem unten angegebenen Ansprechpartner gesondert beantragt werden muss. Die Abgabe von Vermessungsunterlagen für nicht hoheitliche Vermessungen (z. B. Ingenieurvermessungen) ist gebührenpflichtig. Anträge auf Ausfertigung von Vermessungsunterlagen können schriftlich (postalisch oder Fax) oder persönlich beim Katasteramt gestellt werden.

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