Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Auszug aus der Liegenschaftskarte (Standardauszug ALKIS)

Dienstleistung des Vermessungs- und Katasteramtes

Beschreibung

Beschreibung

Die bisher getrennt geführten Geobasisdaten der Digitalen Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) werden nun im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) systemtechnisch verbunden und gemeinsam geführt.

In der Liegenschaftskarte werden alle Liegenschaften in ihrer geometrischen Form dargestellt. Im Wesentlichen enthält sie zeichnerische Darstellungen

  • der einzelnen Flurstücke mit ihren Grenzen und den Flurstücksnummern,
  • der Gebäude,
  • der Nutzungsarten und ihrer Grenzen,
  • der Topografie (soweit aufgenommen),
  • der Ergebnisse der Bodenschätzung der land- und forstwirtschaftlichen Fläche.

Die Liegenschaftskarte wird häufig auch als Flurkarte bezeichnet; in früheren Zeiten nannte man sie auch Katasterhandzeichnung.

Die Liegenschaftskarte wurde ursprünglich in analoger Form erstellt und auch fortgeführt. Um die Liegenschaftskarte dem Stand der Technik anzupassen, wurde intensiv an der Erneuerung der Karten durch Umstellung in einen digitalen Nachweis gearbeitet. Nachdem die digital geführte Liegenschaftskarte (ALK) die analoge Liegenschaftskarte abgelöst hat, wurden in einem weiteren Schritt die Karten- und Buchdaten des Liegenschaftskatasters im neuen Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) zusammengeführt. 

Auszüge aus der Liegenschaftskarte werden besonders im Grundstücksverkehr oder für den Grundstücksnachweis, z.B. bei Bauanträgen oder als Beleihungsnachweis benötigt; sie werden aber auch in anderen Planungs-, Wirtschafts- und Rechtsbereichen benötigt.

Beim Katasteramt können Sie Einsicht in die Liegenschaftskarte nehmen und Auszüge daraus erhalten. Die Auszüge können Sie schriftlich (postalisch oder Fax) oder persönlich beantragen.

Wenn Sie als Eigentümer oder Erbbauberechtigter die Sie betreffenden Grenzlängen und Grenzabstände von Gebäuden benötigen, tragen wir diese - soweit uns vorliegend - in die Auszüge ein.

Auszüge aus ALKIS sind gebührenfrei. Für die Bereitstellung durch eine Fachkraft wird ebenso eine Zeitgebühr erhoben wie für das Eintragen von Grenzlängen und Grenzabständen von Gebäuden.

Das entsprechende Gebührenverzeichnis finden Sie unter "Download/Links".

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz